Aktuelles
Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung unserer langjährigen Mitarbeiterin suchen wir auf Februar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n motivierte/n
Mitarbeiter/in Finanzverwaltung / Stellvertreter/in des Leiters Finanzen (80% - 100%)
Ihre Hauptaufgaben
- Unterstützung und Stellvertretung des Amtsleiters in folgenden Tätigkeiten
- Lohnbuchhaltung der Politischen Gemeinde (inkl. Schulwesen)
- Steuerung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
- Mitarbeit in den Bereichen Budget, Jahresrechnung und Finanzplanung
- Erstellung von Abrechnungen (Bauabrechnungen, MwSt., Versicherungen, etc.)
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Buchführung des Gemeindehaushalts
- Führen von Sonderbuchhaltungen
Ihr Profil
- Weiterbildung im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis oder vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung im Finanzbereich, idealerweise in einer öffentlichen Verwaltung oder einer vergleichbaren Organisation
- Kenntnisse in der Rechnungslegung nach HRM2 sind von Vorteil
- Erfahrung im Umgang mit Finanz-/Lohnsoftware sowie gute Excel-Kenntnisse
- analytisches Denken, rasche Auffassungsgabe und Belastbarkeit
- zuverlässige, strukturierte und selbständige Arbeitsweise
- Flexibilität und Teamfähigkeit
Unser Angebot
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit hoher Selbständigkeit
- umfassende Einarbeitung und Unterstützung
- ein engagiertes, kollegiales und motiviertes Team
- attraktive Anstellungsbedingungen
- Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen
- einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausrüstung
Haben Sie noch Fragen?
Spricht Sie diese spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an esther.gmuer@kaltbrunn.ch. Die Dossiers werden laufend bearbeitet. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Thoma, Leiter Finanzen, Tel. 058 228 63 06 oder ivo.thoma@kaltbrunn.ch.
In Zusammenhang mit den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025-2028 vom 22. September 2024 wird festgestellt, dass:
- die 14-tägige Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen ist;
- die Wahl damit gültig zu Stande gekommen ist.
Gewählt sind:
Gemeindepräsidium
Daniela Brunner-Gmür, Kaltbrunn, Die Mitte, mit 1191 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 618 Stimmen und einer Stimmbeteiligung von 41.36%, Vereinzelte 43 Stimmen
Gemeinderat
Roman Zahner, Kaltbrunn, FDP (bisher) mit 1049 Stimmen
Susanne Bärtsch, Kaltbrunn, SVP (bisher) mit 1047 Stimmen
Michael Wenk, Kaltbrunn, FDP (bisher) mit 1044 Stimmen
Francesca Surano-Alliegro, Die Mitte (neu) mit 997 Stimmen
bei einem absoluten Mehr von 656 Stimmen und einer Stimmbeteiligung 41.51%, Vereinzelte 71 Stimmen
Geschäftsprüfungskommission (1. Wahlgang)
Jana Rosenast, Kaltbrunn, FDP (bisher) mit 984 Stimmen
Sascha Semeraro, Kaltbrunn, Die Mitte (bisher) mit 897 Stimmen
Nadine Eisenlohr, Kaltbrunn, Die Mitte (neu) mit 766 Stimmen
bei einem absoluten Mehr von 646 Stimmen und einer Stimmbeteiligung von 41.14%
Die Gemeindeverwaltung Kaltbrunn bleibt an Allerheiligen, Freitag, 1. November 2024, geschlossen. Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an die Nummer 079 305 88 41.
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge vergeben:
Ersatz Küchen Alterswohnungen, 4. Etappe (5 Einheiten)
Umbau-Team/AKUBA GmbH, Kaltbrunn
Teilrevision der Aufzugsanlage Gemeindehaus 2
Liftplus AG, St. Gallen
Ersatz Beleuchtungssystem (LED) Ortsmuseum Müllisperg
Lichtermehr AG, Kaltbrunn
Der Bund leistet an die Ausgaben der Kantone und Gemeinden für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen Beiträge aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Voraussetzung für Beiträge ist eine unter den Gemeinden und Kantonen koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in Form eines Agglomerationsprogramms.
Am Obersee koordiniert der Verein Agglo Obersee die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung der angeschlossenen Gemeinden Eschenbach, Rapperswil-Jona, Schmerikon, Uznach, Bubikon, Dürnten, Richterswil, Rüti, Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Tuggen, Wangen und Wollerau. Die Gemeinde Kaltbrunn lag bis anhin ausserhalb des Agglomerationsperimeters.
Mit Medienmitteilung vom 21. März 2024 publizierte das Bundesamt für Statistik die aktuelle Gemeindetypologie. Aus der entsprechenden Publikation geht die Politische Gemeinde Kaltbrunn neu als Kerngemeinde ausserhalb einer Agglomeration hervor. Damit wird die Politische Gemeinde Kaltbrunn gleich typologisiert wie Schmerikon und Uznach. In der Folge gehört die Politische Gemeinde Kaltbrunn neu zu den beitragsberechtigten Gemeinden im Sinne des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (sGS 725.116.2; MinVG).
Der Geschäftsführer der Agglo Obersee, Peter Göldi, informierte den Gemeinderat umfassend über die Arbeit des Vereins. Die Politische Gemeinde Kaltbrunn erfüllt nun die nötigen Voraussetzungen und wird für eine Mitgliedschaft ab 2026 eingeladen.
Die Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme an den Vereinsversammlungen, zur Mitbestimmung der Schwerpunkte und Mitarbeit in den Agglomerationsprogrammen, welche als Voraussetzung für Beiträge an Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturprojekte aus dem NAF bildet. Bedingung für die Ausrichtung von Beiträgen ist eine Relevanz für die Agglomeration, ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis sowie Bau- und Finanzreife der zu unterstützenden Projekte.
Bei einem Beitritt fallen einmalige sowie wiederkehrende Kosten an, welche als Vorinvestition anzusehen sind, um künftig an Projektbeiträge mit Mehrwert für die Politische Gemeinde Kaltbrunn zu gelangen. Um am Agglomerationsprogramm der 6. Generation ab 2033 teilnehmen zu können, müssen die Agglo Obersee und der Kanton St. Gallen sehr zeitnah (9. Oktober 2024) beim Bund einen entsprechenden Antrag einreichen. Dabei geht es um die Beitragsberechtigung der Gemeinde Kaltbrunn – nicht schon um einen Beitritt an sich.
Bei einem Entscheid für eine Mitgliedschaft im Verein Agglo Obersee ab 2026 und einer Mitarbeit im Agglomerationsprogramm der 6. Generation profitiert die Gemeinde Kaltbrunn frühestens ab 2033 von Bundesbeiträgen. In diesem Zeitraum sind aus heutiger Sicht Projekte wahrscheinlich, welche die nötige Relevanz für die Agglomeration erfüllen und eine
Mitgliedschaft rechtfertigen.
Unter dem Vorbehalt der Beitragsberechtigung und der Budgetgenehmigung durch die Bürgerschaft wird dem Verein Agglo Obersee per 1. Januar 2026 beigetreten.
Wir suchen auf 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Chef-Hauswart/in (100 %)
Das werden Sie bewirken
- Führung der Mitarbeitenden des Hausdienstes inkl. einer/s Lernenden
- Raumverwaltung (Reinigung, Wartung und Reparaturen)
- Organisation, Ausführung und Dokumentation der Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten der Gebäude
- Betreuung und Unterhalt der technischen und sicherheitsrelevanten Anlagen
- Verantwortung und Koordination für interne Dienstleistungen der Schule
- enge Zusammenarbeit mit Verwaltung, Rektor, Schulleitungen, Lehrpersonen und Kunden
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene Ausbildung zum Fachmann/-frau Betriebsunterhalt oder technische Berufsausbildung (z.B. Elektriker)
- Weiterbildung zum/zur Hauswart/in mit eidg. Fachausweis im Facility Management oder gleichwertige Fachkenntnisse von Vorteil
- Erfahrung im Betriebsunterhalt und technisches Flair
- Erfahrung in Personalführung und -entwicklung von Vorteil
- gute EDV-Kenntnisse
- ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis und Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen
- Bereitschaft für Pikettdienst und unregelmässige Arbeitseinsätze
Wir bieten Ihnen
- eine interessante, verantwortungsvolle, vielseitige und selbständige Aufgabe
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
- moderne Infrastruktur
Spricht Sie diese abwechslungsreiche und spannende Aufgabe an? Senden Sie uns Ihre Bewerbung an esther.gmuer@kaltbrunn.ch. Die Dossiers werden laufend bearbeitet. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Hager, Leiter Liegenschaften/Tiefbau, 058 228 63 11 oder ivo.hager@kaltbrunn.ch.
Wir suchen auf 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/in Bauverwaltung (80 - 100 %)
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Führung der Bauverwaltung
- Verantwortung für gesetzeskonforme Abläufe der Baubewilligungsverfahren
- Ansprechpartner/in für Bauherren/innen, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie für interne und kantonale Fachstellen
- administratives Begleiten und Vorbereiten von Baugesuchen z.H. der Baukommission
- Projektbegleitung und Führen von Rechtsmittelverfahren
- Kontroll- und Vollzugstätigkeiten, insbesondere gemäss Planungs- und Baugesetz
- Mitarbeit und Beratung in Ausschuss-Gremien im Rahmen der Ortsplanungsrevision resp. weiteren Planungsverfahren
Ihr Profil
- qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Bauverwaltung, Planung und Baurecht (Jurist/in, Rechtsfachfrau/mann HF, Rechtsagent/in, dipl. Fachfrau/mann Bau und Umwelt GFS oder vergleichbare Ausbildung)
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs-, Verfahrens- und Umweltrecht
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- durchsetzungsstarke und belastbare Persönlichkeit
- organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
- hohe Sozialkompetenz, kundenorientierte und exakte Arbeitsweise
- vernetztes Denken und Handeln, sprachliche Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck
- Kenntnisse der Mechanismen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft
Unser Angebot
- externe Unterstützung im Rahmen von Baugesuchprüfungen, Brandschutz und Abwasser
- ein interessantes, abwechslungsreiches, verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 28. Oktober 2024 an esther.gmuer@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Lukas Etterlin, Leiter Bauverwaltung, 058 228 63 15 oder lukas.etterlin@kaltbrunn.ch.
Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 lediglich drei der fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreichten, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Eine Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:
Geschäftsprüfungskommission
- Joel Boos, 2000, Zeichner Fachrichtung Architektur EFZ, parteilos
- Jörg Frischknecht, 1987, Landwirt, SVP
- Dominik Weibel, 1977, Unternehmer, FDP
Eine Stille Wahl entfällt somit.
Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl findet statt.
Die Formulare und Unterzeichnungslisten können bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).
Abstimmungs- und Wahlergebnisse 22. September 2024
Wahl Geschäftsprüfungskommission
Wasserkorporation Wahl Präsidium
Eigentümer von Liegenschaften, welche an öffentliche Strassen und Wege grenzen, haben folgende strassenpolizeiliche Bestimmungen zu beachten (Art. 104 lit. b – c, Art. 106, Art. 107 des Strassengesetzes [sGS 732.1; abgekürzt StrG):
- Bäume an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse, ausgenommen solche, die der Gestaltung des Strassenraumes dienen, müssen einen Strassenabstand von 2.50 m einhalten.
- Für Wälder an Staats- und Gemeindestrassen ist ein Strassenabstand von 5 m vorgeschrieben.
- Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand 0.60 m, über 1.80 m Höhe zusätzlich die Mehrhöhe.
- Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt:
- 4.50 m über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind;
- 2.50 m über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind. - Einfriedungen, Stützmauern und Böschungen haben gegenüber öffentlichen Strassen einen Abstand von 0.3 m und eine maximale Höhe von 1.20 m einzuhalten, über dieser Höhe zusätzliche Mehrhöhe (Art. 20 Abs. 2 Baureglement).
- Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, wird ab Strassenrand gemessen. Als Strassenrand gilt die Abgrenzung der Verkehrsfläche. Für Bäume und Wälder gelten die Abstände ab Stockgrenze.
- Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strassen beeinträchtigen, verboten.
Hydranten freihalten
Im Brandfall bezieht die Feuerwehr das Löschwasser ab einem Hydranten. Damit dies möglich ist, müssen Hydranten gut sichtbar, bedienbar und mit einem Löschfahrzeug jederzeit erreichbar sein. Daher achten Liegenschaftsbesitzer mit einem Hydranten auf ihrer Parzelle auf folgende zwei Punkte:
- Im Umkreis von 50 cm um den Hydranten wird jeglicher Bewuchs entfernt.
- Material (z.B. Zäune), welches den Zugang zum Hydranten erschwert, wird entfernt.
Die Grundeigentümer werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher usw. auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Des Weiteren möchten wir die Bevölkerung darum bitten, die nötige Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn betreffend Lärmverursachung für das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern sowie für das Rasenmähen walten zu lassen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau Kaltbrunn.