Aktuelles
An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2024 erliess der Gemeinderat den revidierten Gebührentarif für das Planungs- und Bauwesen. Dieser Tarif findet per 1. Dezember 2024 Anwendung und ersetzt den Gebührentarif für das Bauwesen, welcher seit 1. Januar 2017 in Kraft ist.
Anlass für die Revision war eine Gesamtregelung aller Tariferhebungen für das Planungs- und Bauwesen, insbesondere die Regelung für das Erheben von Gebühren bei Benützung von öffentlichem Grund durch Dritte. Des Weiteren mussten diejenigen Tarife angepasst werden, welche aufgrund von externen Verrechnungen (Drittbeauftragungen) nicht mehr kostendeckend waren.
Das Team Seniorenanlässe hat sich entschieden, in diesem Jahr keine persönlich adressierten Einladungen zur Weihnachtsfeier zu versenden.
Darum: «Sagen Sie es weiter!» – Auf das gemütliche Beisammensein in vorweihnächtlicher Stimmung am Mittwoch, 11. Dezember 2024, freuen wir uns schon jetzt. Alle AHV-berechtigten Kaltbrunnerinnen und Kaltbrunner sind zur Weihnachtsfeier eingeladen.
Die Türen der Mehrzweckhalle Kupfentreff stehen ab 11.30 Uhr offen. Wir bitten Sie, wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Das Parkplatzangebot ist sehr eingeschränkt.
Anmeldungen werden bis Montag, 2. Dezember, von der Gemeindekanzlei entgegengenommen: Tel. 058 228 63 22 oder gemeinde@kaltbrunn.ch. Aufgrund der beschränkten
Platzzahl werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kaltbrunn können ab dem Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2025 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimm-Material sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
Für den Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2025 können Sie sich ab sofort bis 14. Dezember 2024 anmelden.
So funktioniert die Anmeldung
1. URL anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen
2. Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
3. Schriftliche Bestätigung per Post erhalten
Voraussetzungen
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre AHV-Nummer.
Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting
Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung unserer langjährigen Mitarbeiterin suchen wir auf Februar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n motivierte/n
Mitarbeiter/in Finanzverwaltung / Stellvertreter/in des Leiters Finanzen (80% - 100%)
Ihre Hauptaufgaben
- Unterstützung und Stellvertretung des Amtsleiters in folgenden Tätigkeiten
- Lohnbuchhaltung der Politischen Gemeinde (inkl. Schulwesen)
- Steuerung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
- Mitarbeit in den Bereichen Budget, Jahresrechnung und Finanzplanung
- Erstellung von Abrechnungen (Bauabrechnungen, MwSt., Versicherungen, etc.)
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Buchführung des Gemeindehaushalts
- Führen von Sonderbuchhaltungen
Ihr Profil
- Weiterbildung im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis oder vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung im Finanzbereich, idealerweise in einer öffentlichen Verwaltung oder einer vergleichbaren Organisation
- Kenntnisse in der Rechnungslegung nach HRM2 sind von Vorteil
- Erfahrung im Umgang mit Finanz-/Lohnsoftware sowie gute Excel-Kenntnisse
- analytisches Denken, rasche Auffassungsgabe und Belastbarkeit
- zuverlässige, strukturierte und selbständige Arbeitsweise
- Flexibilität und Teamfähigkeit
Unser Angebot
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit hoher Selbständigkeit
- umfassende Einarbeitung und Unterstützung
- ein engagiertes, kollegiales und motiviertes Team
- attraktive Anstellungsbedingungen
- Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen
- einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausrüstung
Haben Sie noch Fragen?
Spricht Sie diese spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an esther.gmuer@kaltbrunn.ch. Die Dossiers werden laufend bearbeitet. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Thoma, Leiter Finanzen, Tel. 058 228 63 06 oder ivo.thoma@kaltbrunn.ch.
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge vergeben:
Ersatz Küchen Alterswohnungen, 4. Etappe (5 Einheiten)
Umbau-Team/AKUBA GmbH, Kaltbrunn
Teilrevision der Aufzugsanlage Gemeindehaus 2
Liftplus AG, St. Gallen
Ersatz Beleuchtungssystem (LED) Ortsmuseum Müllisperg
Lichtermehr AG, Kaltbrunn
Der Bund leistet an die Ausgaben der Kantone und Gemeinden für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen Beiträge aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Voraussetzung für Beiträge ist eine unter den Gemeinden und Kantonen koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in Form eines Agglomerationsprogramms.
Am Obersee koordiniert der Verein Agglo Obersee die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung der angeschlossenen Gemeinden Eschenbach, Rapperswil-Jona, Schmerikon, Uznach, Bubikon, Dürnten, Richterswil, Rüti, Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Tuggen, Wangen und Wollerau. Die Gemeinde Kaltbrunn lag bis anhin ausserhalb des Agglomerationsperimeters.
Mit Medienmitteilung vom 21. März 2024 publizierte das Bundesamt für Statistik die aktuelle Gemeindetypologie. Aus der entsprechenden Publikation geht die Politische Gemeinde Kaltbrunn neu als Kerngemeinde ausserhalb einer Agglomeration hervor. Damit wird die Politische Gemeinde Kaltbrunn gleich typologisiert wie Schmerikon und Uznach. In der Folge gehört die Politische Gemeinde Kaltbrunn neu zu den beitragsberechtigten Gemeinden im Sinne des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (sGS 725.116.2; MinVG).
Der Geschäftsführer der Agglo Obersee, Peter Göldi, informierte den Gemeinderat umfassend über die Arbeit des Vereins. Die Politische Gemeinde Kaltbrunn erfüllt nun die nötigen Voraussetzungen und wird für eine Mitgliedschaft ab 2026 eingeladen.
Die Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme an den Vereinsversammlungen, zur Mitbestimmung der Schwerpunkte und Mitarbeit in den Agglomerationsprogrammen, welche als Voraussetzung für Beiträge an Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturprojekte aus dem NAF bildet. Bedingung für die Ausrichtung von Beiträgen ist eine Relevanz für die Agglomeration, ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis sowie Bau- und Finanzreife der zu unterstützenden Projekte.
Bei einem Beitritt fallen einmalige sowie wiederkehrende Kosten an, welche als Vorinvestition anzusehen sind, um künftig an Projektbeiträge mit Mehrwert für die Politische Gemeinde Kaltbrunn zu gelangen. Um am Agglomerationsprogramm der 6. Generation ab 2033 teilnehmen zu können, müssen die Agglo Obersee und der Kanton St. Gallen sehr zeitnah (9. Oktober 2024) beim Bund einen entsprechenden Antrag einreichen. Dabei geht es um die Beitragsberechtigung der Gemeinde Kaltbrunn – nicht schon um einen Beitritt an sich.
Bei einem Entscheid für eine Mitgliedschaft im Verein Agglo Obersee ab 2026 und einer Mitarbeit im Agglomerationsprogramm der 6. Generation profitiert die Gemeinde Kaltbrunn frühestens ab 2033 von Bundesbeiträgen. In diesem Zeitraum sind aus heutiger Sicht Projekte wahrscheinlich, welche die nötige Relevanz für die Agglomeration erfüllen und eine
Mitgliedschaft rechtfertigen.
Unter dem Vorbehalt der Beitragsberechtigung und der Budgetgenehmigung durch die Bürgerschaft wird dem Verein Agglo Obersee per 1. Januar 2026 beigetreten.
Wir suchen auf 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Chef-Hauswart/in (100 %)
Das werden Sie bewirken
- Führung der Mitarbeitenden des Hausdienstes inkl. einer/s Lernenden
- Raumverwaltung (Reinigung, Wartung und Reparaturen)
- Organisation, Ausführung und Dokumentation der Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten der Gebäude
- Betreuung und Unterhalt der technischen und sicherheitsrelevanten Anlagen
- Verantwortung und Koordination für interne Dienstleistungen der Schule
- enge Zusammenarbeit mit Verwaltung, Rektor, Schulleitungen, Lehrpersonen und Kunden
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene Ausbildung zum Fachmann/-frau Betriebsunterhalt oder technische Berufsausbildung (z.B. Elektriker)
- Weiterbildung zum/zur Hauswart/in mit eidg. Fachausweis im Facility Management oder gleichwertige Fachkenntnisse von Vorteil
- Erfahrung im Betriebsunterhalt und technisches Flair
- Erfahrung in Personalführung und -entwicklung von Vorteil
- gute EDV-Kenntnisse
- ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis und Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen
- Bereitschaft für Pikettdienst und unregelmässige Arbeitseinsätze
Wir bieten Ihnen
- eine interessante, verantwortungsvolle, vielseitige und selbständige Aufgabe
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
- moderne Infrastruktur
Spricht Sie diese abwechslungsreiche und spannende Aufgabe an? Senden Sie uns Ihre Bewerbung an esther.gmuer@kaltbrunn.ch. Die Dossiers werden laufend bearbeitet. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Hager, Leiter Liegenschaften/Tiefbau, 058 228 63 11 oder ivo.hager@kaltbrunn.ch.
Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 lediglich drei der fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreichten, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Eine Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:
Geschäftsprüfungskommission
- Joel Boos, 2000, Zeichner Fachrichtung Architektur EFZ, parteilos
- Jörg Frischknecht, 1987, Landwirt, SVP
- Dominik Weibel, 1977, Unternehmer, FDP
Eine Stille Wahl entfällt somit.
Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl findet statt.
Die Formulare und Unterzeichnungslisten können bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).
Abstimmungs- und Wahlergebnisse 22. September 2024
Wahl Geschäftsprüfungskommission
Wasserkorporation Wahl Präsidium