Beitritt zum Verein Agglo Obersee unter Vorbehalten
von Editor Kaltbrunn
Der Bund leistet an die Ausgaben der Kantone und Gemeinden für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen Beiträge aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Voraussetzung für Beiträge ist eine unter den Gemeinden und Kantonen koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in Form eines Agglomerationsprogramms.
Am Obersee koordiniert der Verein Agglo Obersee die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung der angeschlossenen Gemeinden Eschenbach, Rapperswil-Jona, Schmerikon, Uznach, Bubikon, Dürnten, Richterswil, Rüti, Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Tuggen, Wangen und Wollerau. Die Gemeinde Kaltbrunn lag bis anhin ausserhalb des Agglomerationsperimeters.
Mit Medienmitteilung vom 21. März 2024 publizierte das Bundesamt für Statistik die aktuelle Gemeindetypologie. Aus der entsprechenden Publikation geht die Politische Gemeinde Kaltbrunn neu als Kerngemeinde ausserhalb einer Agglomeration hervor. Damit wird die Politische Gemeinde Kaltbrunn gleich typologisiert wie Schmerikon und Uznach. In der Folge gehört die Politische Gemeinde Kaltbrunn neu zu den beitragsberechtigten Gemeinden im Sinne des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (sGS 725.116.2; MinVG).
Der Geschäftsführer der Agglo Obersee, Peter Göldi, informierte den Gemeinderat umfassend über die Arbeit des Vereins. Die Politische Gemeinde Kaltbrunn erfüllt nun die nötigen Voraussetzungen und wird für eine Mitgliedschaft ab 2026 eingeladen.
Die Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme an den Vereinsversammlungen, zur Mitbestimmung der Schwerpunkte und Mitarbeit in den Agglomerationsprogrammen, welche als Voraussetzung für Beiträge an Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturprojekte aus dem NAF bildet. Bedingung für die Ausrichtung von Beiträgen ist eine Relevanz für die Agglomeration, ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis sowie Bau- und Finanzreife der zu unterstützenden Projekte.
Bei einem Beitritt fallen einmalige sowie wiederkehrende Kosten an, welche als Vorinvestition anzusehen sind, um künftig an Projektbeiträge mit Mehrwert für die Politische Gemeinde Kaltbrunn zu gelangen. Um am Agglomerationsprogramm der 6. Generation ab 2033 teilnehmen zu können, müssen die Agglo Obersee und der Kanton St. Gallen sehr zeitnah (9. Oktober 2024) beim Bund einen entsprechenden Antrag einreichen. Dabei geht es um die Beitragsberechtigung der Gemeinde Kaltbrunn – nicht schon um einen Beitritt an sich.
Bei einem Entscheid für eine Mitgliedschaft im Verein Agglo Obersee ab 2026 und einer Mitarbeit im Agglomerationsprogramm der 6. Generation profitiert die Gemeinde Kaltbrunn frühestens ab 2033 von Bundesbeiträgen. In diesem Zeitraum sind aus heutiger Sicht Projekte wahrscheinlich, welche die nötige Relevanz für die Agglomeration erfüllen und eine
Mitgliedschaft rechtfertigen.
Unter dem Vorbehalt der Beitragsberechtigung und der Budgetgenehmigung durch die Bürgerschaft wird dem Verein Agglo Obersee per 1. Januar 2026 beigetreten.