Revidierter Gebührentarif für das Planungs- und Bauwesen
von Editor Kaltbrunn
An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2024 erliess der Gemeinderat den revidierten Gebührentarif für das Planungs- und Bauwesen. Dieser Tarif findet per 1. Dezember 2024 Anwendung und ersetzt den Gebührentarif für das Bauwesen, welcher seit 1. Januar 2017 in Kraft ist.
Anlass für die Revision war eine Gesamtregelung aller Tariferhebungen für das Planungs- und Bauwesen, insbesondere die Regelung für das Erheben von Gebühren bei Benützung von öffentlichem Grund durch Dritte. Des Weiteren mussten diejenigen Tarife angepasst werden, welche aufgrund von externen Verrechnungen (Drittbeauftragungen) nicht mehr kostendeckend waren.