Wahl des Nachführungsgeometers für die amtliche Vermessung der Politischen Gemeinde Kaltbrunn
von Editor Kaltbrunn
Aufgrund der 2019 revidierten Vermessungsverordnung (VermV, sGS 760.12) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 31 Abs. 1 der VermV beauftragt die politische Gemeinde ein privates Ingenieurbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung.
Der Gemeinderat hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV, SR 211.432.2) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab 01.01.2025 Herrn Lukas Domeisen des Ingenieur- und Geometerbüros Lukas Domeisen AG, Uznach, gewählt.
Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation (bis 31. Dezember 2024) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.