Aktuelles
Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung werden in den Sommerferien erfahrungsgemäss
kaum nachgefragt. Dieser Zeitraum stellt damit eine gute Möglichkeit dar, aufgestaute Gleitzeit abzubauen, ohne dass die Dienstleistung für die Bürgerschaft leidet.
Der Gemeinderat hatte deshalb im Sinne eines Pilotversuchs entschieden, die Schalter vom 17. Juli bis 4. August 2023 (Sommerferien-Wochen 2, 3 und 4) jeweils nachmittags zu schliessen.
Nach Auswertung dieses Pilotversuches – mit ausgebliebenen negativen Rückmeldungen – hat sich der Gemeinderat für eine grundsätzliche Einführung von reduzierten Schalteröffnungszeiten innerhalb der mittleren drei Wochen der Sommerferien ausgesprochen.
Um den Kundinnen und Kunden auch Schaltergeschäfte über die Mittagszeit zu ermöglichen, hat der Gemeinderat zudem die Anpassung der Öffnungszeiten am Freitag auf durchgehend von 8.00 bis 14.00 Uhr beschlossen.
Die von der Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 durchgeführte Auswertung der Schalter- und Telefonfrequenzen hat aufgezeigt, dass Amtsgänge am Freitagnachmittag deutlich abnehmend sind. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, durch diese Anpassung einen Mehrwert für Kundinnen und Kunden, wie auch für die Mitarbeitenden bieten zu können. Wohlweislich wird die bisherige Schalteröffnungszeit insgesamt unverändert beibehalten. Die Auswertung der
Kundenfrequenz hat auch aufgezeigt, dass Amtsgänge während den Weihnachtsferien nach wie vor gut genutzt werden. Aus diesem Grund werden die Öffnungszeiten über die Weihnachtsferien im Grundsatz unverändert beibehalten.
Abweichende Terminvereinbarungen sowie die Erreichbarkeit bei Todesfällen bleiben weiterhin
möglich.
Öffnungszeiten ab 1. Januar 2024
Montag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag
08.00 – 14.00 Uhr (durchgehend)
Die neue Website der Politischen Gemeinde (www.kaltbrunn.ch) ist seit dem 19. Dezember 2023 online. Somit konnte die Website der Gemeinde rund ein halbes Jahr nach Fertigstellung der neuen Website der Schule Kaltbrunn fertiggestellt werden. Die Besucherinnen und Besucher erhalten Einblicke aus neuen Perspektiven und entdecken die Gemeinde Kaltbrunn von einer neuen Seite und mit neuem Gesicht.
Das Erscheinungsbild ist zeitlos und modern. Die neue Webseite ist nicht nur benutzerfreundlich, sondern inspiriert und zeigt die Gemeinde Kaltbrunn von einer lebendigen Seite. So sind auf der neuen Website zahlreiche Portraits von Einwohnenden von Kaltbrunn aufgeführt, welche ihre persönliche Sicht zu den jeweiligen Themen mittels einem jeweiligen Portrait mit Bilder und Worten von sich geben.
Auf der Startseite erkennt der Besucher oder die Besucherin schnell die Struktur und findet sich mit dem aufklappbaren Menu intuitiv zurecht. Der Inhalt wurde auf das Wesentliche reduziert, und mit der Suchfunktion findet man rasch die gewünschte Information.
Die neue Webseite wurde durch die Agentur 2plus.ch in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Gemeinde entwickelt und gestaltet. Für die Programmierung ist die Webagentur anderthalb.ch verantwortlich. Damit hebt sich die Webseite klar von anderen, modulartigen Webseiten von Gemeinden ab und zeigt ein persönliches Erscheinungsbild.
Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat vom 3. März 2024 für den Rest der Amtsdauer 2021-2024
Bis zum Ablauf der Einreichefrist ist für die Ersatzwahl nachfolgender Wahlvorschlag eingegangen:
• Bärtsch Susanne, 1981, Polizistin, SVP
Der Wahlvorschlag und die Namen der Unterzeichnenden können bei der Gemeinderatskanzlei Kaltbrunn bis am 16. Januar 2024 eingesehen werden.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 9. Juni 2024 statt. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Weiterführendes Dokument: Ersatzwahl GR-Mitglied - eingegangene Wahlvorschläge
Der Gemeinderat durfte den erfolgreichen Abschluss der nachfolgenden Infrastrukturprojekte zur Kenntnis nehmen. Dank einer guten Kostenplanung und aufgrund von nicht verwendeten Reserven für Unvorhergesehenes konnten die Abrechnungen trotz anhaltender Teuerung allesamt mit Minderkosten abgeschlossen werden.
Kostenvoranschlag | Abrechnung | Differenz | |
Schulhaus Hältli – Toilettensanierung |
CHF 300 000.00 | CHF 210 364.90 | Minderkosten CHF 89 635.10 |
Erstausstattung von mobilen Arbeitsgeräten in der 1. und 2. Oberstufe (1 : 1 Computing) |
CHF 188 000.00 |
CHF 185 229.60 | Minderkosten CHF 2 770.40 |
Gemeindestrassen – Umrüstung der Beleuchtung zu smart LED (3. Etappe) |
CHF 106 000.00 | CHF 101 719.30 | Minderkosten CHF 4 280.70 |
Der Gemeinderat hat folgenden Auftrag vergeben:
Technische Untersuchung auf dem belasteten Grundstück Nr. 957, Bachvögten:
Dienstleistungsauftrag an Andres Geotechnik AG, St. Gallen
Hier finden Sie das Dokument «Rentenreform AHV 21»
Weihnachten
Montag, 25. Dezember 2023
geschlossen
Stefanstag
Dienstag, 26. Dezember 2023
geschlossen
Neujahrstag
Montag, 01. Januar 2024
geschlossen
Berchtoldstag
Dienstag, 02. Januar 2024
geschlossen
An den übrigen Arbeitstagen zwischen Weihnachten und Neujahr gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich an die Nummer 079 305 88 41.
Das Verwaltungspersonal wünscht besinnliche Festtage und einen guten Start in das Jahr 2024.
Die Gemeinde Kaltbrunn verfolgt eine aktive Energiepolitik und leistet einen nachhaltigen Beitrag fürs Klima. Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass das per 1. Januar 2023 verabschiedete Reglement Energieförderprogramm auf reges Interesse stösst. Das Reglement bildet eine konkrete und geeignete Grundlage um die Verwendung von erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet zu fördern.
Die Vollzugsvorschrift des Energieförderprogramms (Förderkatalog) untersteht einer laufender
Überprüfung durch die Energiekommission und den Gemeinderat. Somit können mittels punktuellen Steuerungsmassnahmen zielgerichtete Anreize zur Förderung von erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Der Gemeinderat sprach sich mit Wirkung ab 1. Januar 2024 für die Streichung der Förderung von Elektroautos aus.
Der Gemeinderat stellt fest, dass sich die Anschaffung von Elektroautos massgeblich etabliert. Damit erübrigen sich die Auszahlung von Förderbeiträgen beim Kauf von Elektroautos.
Der Gemeinderat unterstützt ferner die Evaluation und Prüfung von öffentlichen Flächen durch die Energiekommission, die gegebenenfalls ohne grosse Einschränkung der Nutzung mit PV-Anlagen überdeckt werden könnten und nimmt die Massnahmen in die Legislaturziele 2025 – 2029 auf.
Der neue Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan wurde im Sommer 2022 öffentlich aufgelegt. Aufgrund von Hinweisen und Einsprachen ergaben sich Änderungen
zum revidierten Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan. Der aktuelle Planungsstand und die Änderungsunterlagen wurde vom 16. Juni bis 7. Juli 2023 einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt.
Innerhalb der Frist sind 35 Stellungnahmen von vierzehn Personen eingegangen. Diese betreffen allesamt die Klassierung der Strasse Günterstall 3.98 (Gemeindestrasse 3. Klasse) und die Aufhebung der Klassierung der Höchistrasse 5.07 (Gemeindeweg 2. Klasse). Die nachfolgenden Aspekte stiessen auf besonders hohes Interesse:
Aufhebung Höchiweg
Gemäss kommunalem Richtplan ist eine neue Fusswegverbindung abseits der Hauptstrasse zwischen den Quartieren Kirchhalden und Sonnhalde geplant. Der Kirchhaldenweg soll in diesem Zusammenhang aufgewertet und der Höchiweg aufgehoben werden.
Diese Massnahme stiess auf deutlichen Widerstand. Aus Sicht des Gemeinderates soll an der ursprünglichen Klassierung der Höchistrasse 5.07. festgehalten werden, zumal eine Neuklassierung von Gehwegen erfahrungsgemäss (wie vorliegend) auf grossen Widerstand
stösst. So lange keine sichere Alternative zur bestehenden Fusswegverbindung besteht, soll vorderhand an der bestehenden Klassierung festgehalten werden. Der Gemeinderat teilt gewisse Sicherheitsbedenken was die alternative Wegverbindung über den Kirchhaldenweg
in die Uznacherstrasse betrifft, namentlich die unübersichtliche Einmündung in die Uznacherstrasse (Geh- und Radweg).
Aus diesem Grund wird eine entsprechende Stellungnahme mit den baulichen Anpassungen bei den kantonalen Stellen (inkl. Kantonspolizei) eingeholt.
Erlass
Der angepasste Strassenplan wurde vom Gemeinderat am 6. November 2023 mit nachstehend zusammengefassten Inhalten erlassen und wird nach Vorliegen der angepassten Planunterlagen der öffentlichen Auflage unterstellt:
- Der Gemeinderat hält an der Klassierung des Gemeindewegs 5.07 Höchistrasse als Gemeindeweg 2. Klasse gemäss der ersten öffentlichen Auflage fest. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der Klassierung der Wegverbindung und auf die Aufhebung des Fusswegs gemäss Fuss-, Wander- und Radwegplan wird verzichtet.
- Gemeindestrasse 3.98 Günterstall: An der Klassierung entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Nr. 1566 und Nr. 1567 gemäss der ersten öffentlichen Auflage wird festgehalten. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der Klassierung in diesem Abschnitt wird verzichtet.
- Die Klassierung als Gemeindestrasse 3. Klasse wird wie in der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgesehen in nördlicher Richtung erweitert.
- Verzicht auf Abklassierung Kronengasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Verzicht auf Aufklassierung Müllisperg (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Verzicht auf Abklassierung Rutzenackerstrasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Anpassung Klassierung Schulhausstrasse, Einlenker Gasterstrasse.
Ausgangslage
Aufgrund des stark gestiegenen Freizeitverkehrs im Wengital planen die Strassenkorporation Altwies-Wengi und die Ortsgemeinde Kaltbrunn auf der Wengistrasse (3.64) die Einführung einer Parkgebührenpflicht. Die Einnahmen dienen zweckgebunden zur Deckung der Unterhaltskosten auf der Gemeindestrasse 3. Klasse. Die Einführung der Parkgebührenpflicht ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Formelles
Als formelle Voraussetzung für die neue Parkgebühr müssen das Parkierungsreglement sowie der dazugehörige Gebührentarif der Gemeinde überarbeitet werden.
Das revidierte Parkierungsreglement und der überarbeitete Gebührentaruf wurde vom Gemeinderat am 11. September 2023 zu Handen der freiwilligen öffentlichen Mitwirkung vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 verabschiedet.
Die Eckpunkte der Entwürfe lauten wie folgt:
Die Revision des Parkierungsreglements wurde primär angestossen, um einen transparenten Rahmen zu schaffen, um die Parkplätze im Wengital der Gebührenpflicht zu unterstellen. Die Möglichkeit zur Einführung einer Gebührenpflicht auf diesen Parkplätzen, welche öffentlichen Grund darstellen, aber nicht im Eigentum der politischen Gemeinde liegen, besteht bereits mit der heutigen Rechtslage. Allerdings lässt sich dies nicht ohne weitere Rechtskenntnisse aus dem Parkierungsreglement ablesen. Neu wird deshalb erklärt, dass als öffentlicher Grund auch Parkplätze auf privatem Grund zählen, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind (Art. 3 Bst. c), und die Möglichkeit zur Unterstellung von Parkierungsanlagen unter den Geltungsbereich des Reglements wird ausdrücklich erwähnt (Art. 1).
Damit die Bewilligungserteilung und Gebührenerhebung, insbesondere bezüglich der Parkplätze im Wengital, nicht zwingend durch den Gemeinderat erfolgen muss, wurde eine entsprechende Delegationsnorm ins Parkierungsreglement integriert (Art. 9).
Mit dem revidierten Parkierungsreglement wird sodann eine einfacher verständliche Systematik eingeführt. Neu wird unterschieden zwischen örtlicher und zeitlicher Parkierungsbeschränkung (wo darf wie lange parkiert werden?), Gebührenpflicht (wo und wie viel kostet das Parkieren?) und Bewilligungspflicht (wann braucht es für das Parkieren eine Bewilligung?).
Mit dem revidierten Parkierungsreglement wird sodann eine einfacher verständliche Systematik eingeführt. Neu wird unterschieden zwischen örtlicher und zeitlicher Parkierungsbeschränkung (wo darf wie lange parkiert werden?), Gebührenpflicht (wo und wie viel kostet das Parkieren?) und Bewilligungspflicht (wann braucht es für das Parkieren eine Bewilligung?).
Neu darf ausserhalb von Parkierungsanlagen, namentlich auf der Strasse, nur noch während maximal 48 Stunden parkiert werden, sofern keine anderweitige Signalisation besteht (Art. 4). Bewilligungen für längeres Parkieren sind ausserhalb von Parkierungsanlagen nicht möglich. Regelmässiges Parkieren ausserhalb von Parkierungsanlagen ist neu nicht mehr bewilligungspflichtig, während die Gebührenpflicht aber beibehalten bleibt (Art. 5 Abs. 1 Bst. b).
Freiwillige öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat unterbreitet das revidierte Parkierungsreglement und den Gebührentarif einer freiwilligen öffentlichen Mitwirkung.
Die Projektunterlagen sind vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch abrufbar und liegen im Eingangsbereich Gemeindehaus Dorfstrasse 5 öffentlich auf. Innerhalb der Frist können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Onlineplattform oder schriftlich zu Handen des Gemeinderats zum Vorhaben äussern.