Aktuelles
Vom 29. bis 31. August 2025 findet das «Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 Glarnerland+» statt. Ein ESAF wird alle drei Jahre in einer anderen Region der Schweiz durchgeführt, somit nur alle 15 Jahre in der Nordostschweiz. Das «Eidgenössische» ist das grösste wiederkehrende Sportereignis der Schweiz und auch eines der grössten Volksfeste der Schweiz. Hunderttausende Festbesuchende und ein riesiges mediales Echo tragen die Eindrücke dieses friedlichen Zusammentreffens jeweils in die ganze Nation hinaus.
Da das Glarnerland diesen Jahrhundertanlass nicht allein stemmen kann, braucht es die Unterstützung der Nachbarregionen.
Neben der finanziellen Unterstützung durch die drei Glarner Gemeinden, die Sarganserländer Gemeinden sowie die Gemeinden der Region March-Höfe bittet das OK ESAF 2025 Glarnerland+ auch die Gemeinden in der Region Zürichsee- Linth um einen Beitrag. Dieser geht vom Konzept des «Einwohnerfünfliibers» aus, sprich, jede Gemeinde entrichtet einen Beitrag ans ESAF 2025 Glarnerland+ von CHF 5.00 pro Einwohnerin und Einwohner.
Die Region kann über eine längere Zeit eine hohe Wertschöpfung erwirtschaften sowie eine positive touristische Wirkung generieren.
Der Gemeinderat stellt den Organisatoren des ESAF 2025 Glarnerland+ einen Patronats-Beitrag im Umfang von CHF 25 155.00 (5031 Einwohner/-innen Stand 31.12.2022) in Aussicht.
Die Gemeinde leistet seit dem Jahr 2020 auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 120.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung. Einige Kantone und viele Gemeinden im Kanton St. Gallen entschädigen diesen Bereitschaftsdienst an die Familien bzw. direkt an die Hebamme. Eine gesetzliche Grundlage oder schweizweite Regelung fehlt.
Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege für die Familien in Bereitschaft und müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Diese Dienstleistung ist durch die Krankenkassen-Grundversicherung nicht gedeckt.
Der Schweizerische Hebammenverband hat unlängst eine Erhöhung der Warte- und Pikettgelder für Hebammen von pauschal CHF 120.00 auf CHF 150.00 beschlossen.
Ebenso wurde ein neuer Tarif von CHF 220.00 bei ambulanten Geburten (Spitalaustritt innerhalb der ersten 12 h nach der Geburt) eingeführt. Die Gemeinde Kaltbrunn leistet mit sofortiger Wirkung auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 150.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung.
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in letzter Zeit diverse Bauvorhaben ohne Vorliegen einer Baubewilligung und somit illegal angegangen werden. Dies hat Konsequenzen inkl. Bussen zur Folge. Wer vorsätzlich oder fährlässig ohne Baubewilligung baut, von einer Baubewilligung abweicht oder sich nicht an einen Baustopp hält, kann gemäss kantonalem Recht mit Busse bis CHF 30 000 bestraft werden. Zusätzlich ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, eine Verfügung auf Behebung des rechtswidrigen Zustandes zu erlassen, was mitunter bis zum Abriss einer illegal errichteten Baute führen kann und zudem erhebliche Verfahrenskosten nach sich zieht. Der Gemeinderat duldet keine Verstösse gegen geltendes Baurecht und wird fehlbare Bauherren konsequent sanktionieren. Auch wenn eine Baute oder Anlage nach der eigenen Beurteilung keiner Baubewilligung bedarf, ist es empfehlenswert, das zuständige Bauamt über das geplante Bauvorhaben vorab zu informieren und die Baubewilligungspflicht zu klären.
An der Bürgerversammlung vom 6. April 2023 hat eine Stimmbürgerin auf sehr knappe Notplätze im Frauenhaus St. Gallen sowie die grosse Informationslücke zum Thema häusliche
Gewalt aufmerksam gemacht und die Schaffung einer regionalen Arbeitsgruppe «häusliche Gewalt» vorgeschlagen.
Erste konkrete Ergebnisse
Gemeinderätin Monika Thoma hat sich der Angelegenheit angenommen und konnte im Austausch mit verschiedenen regionalen Fachstellen bereits erste konkrete Ergebnisse
erzielen: Neu werden der Opferhilfe St. Gallen in Rapperswil-Jona und Uznach Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt, damit Betroffene nicht den Weg nach St. Gallen auf sich nehmen müssen. Das regionale Beratungszentrum Uznach wird zudem auf seiner Website einen zusätzlichen Menüpunkt aufschalten, welcher über Kontaktmöglichkeit und Erreichbarkeit für Betroffene Auskunft gibt. Regional gibt es Bestrebungen zur Erhöhung der Zahl an Notplätzen.