Aktuelles
Als Zielvorgabe dient die kostendeckende Spezialfinanzierung der Abwasserentsorgung, welche ohne Tariferhöhung längerfristig nicht mehr gewährleistet ist.
Der externe Analysebericht zeigt für die Abwasserentsorgungsanlagen einen Wiederbeschaffungswert von 106 Mio. Franken bzw. 21 097 Franken pro Einwohner. Sie gehören damit der Gruppe 3 (Gemeinden mit spezifisch teureren Anlagen) an. Der kalkulatorische Restwert der Anlage liegt bei 43 %. Es besteht teilweise Nachholbedarf bei der Erneuerung. Die Erfolgsrechnung 2022 schliesst ausgeglichen ab. Der Abwasserhaushalt hat per Saldo ein Guthaben beim Steuerhaushalt (Nettovermögen) von 2.0 Mio. Franken. Die Planung für
die kommenden Jahre zeigt in der Erfolgsrechnung kleinere Defizite, welche der Spezialfinanzierung belastet werden. Ausserdem resultiert eine negative Selbstfinanzierung, wodurch die geplanten Investitionen vollständig über Fremdkapital finanziert werden müssen. Das Nettovermögen wird vollständig abgebaut. Damit den ungedeckten Betriebskosten Rechnung getragen werden kann, sind die Gebühren per 2025 um 30 % zu erhöhen.
Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 auf Empfehlung der externen Analyse und dem Vergleich mit den umliegenden Gemeinden, den Gebührentarif vom 19. Februar 2019 unter Vorbehalt der Zustimmung des Preisüberwachers per 1. Januar 2025 um 30 % zu erhöhen. Das heisst, es werden neu eine Mengengebühr/m3 von CHF 2.00 (bisher CHF 1.54/m3) respektive eine Grundgebühr/m2 Parzellenfläche von CHF 0.62 (bisher CHF 0.48/m2) erhoben. Im Weiteren wurde entschieden, dass der erhöhte Grundgebührentarif für die Strassenentwässerung der Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse ebenfalls per 1. Januar 2025 Anwendung findet und die Anschlussgebühr einstweilen
beizubehalten ist.
Der Erhöhungsbeschluss wurde zur Prüfung durch den Preisüberwacher am 29. Mai 2024 eingereicht. Dieser gab die Stellungnahme resp. Empfehlung vom 6. Juli 2024 ab, in welcher die beabsichtigte Erhöhung der Gebühren gutgeheissen wird.
Vom 12. Juni bis und mit 12. Juli 2024 wurde die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, öffentlich aufgelegt. Innert Frist gingen sechs Einsprachen ein, welche nun durch den Gemeinderat behandelt werden.
Nach erfolgter Vorvernehmlassung durch die Ortsparteien und die Kantonspolizei gab der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. September 2023 das revidierte Parkierungsreglement in die freiwillige Mitwirkung (vom 15. Dezember 2023 bis zum 12. Januar 2024). Es gingen insgesamt 16 Mitwirkungseingaben ein, welche vor allem, aber nicht nur, das Bewirtschaftungskonzept Altwies-Wengi (u.a. Einführung einer Nutzungsgebühr mit Ticketsystem) betrafen. Der Gemeinderat ist mit der Strassenkorporation Altwies-Wengi im Sinne der Mitwirkenden in regem Austausch und prüft Alternativen, welche beispielsweise mittels einer anderen Finanzierungslösung des Strassenunterhaltes im Gebiet Altwies-
Wengi das Bewirtschaftungskonzept zur Erzielung der nötigen Einnahmen für den Strassenunterhalt ablösen könnten. Sobald eine zweckmässige Lösung vorliegt, werden die Mitwirkungseingaben in der Form eines Berichtes beantwortet, die notwendigen Anpassungen am Parkierungsreglement vorgenommen und dieses dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Die Preisgestaltung der Kehrichtsackgebühren wird im Oberen Linthgebiet, so auch in Kaltbrunn, durch den Zweckverband KSGL vorgenommen.
Die Abgeordneten haben aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der gestiegenen Transportkosten und der hohen Rohstoffpreise beschlossen, auf den 01. September 2024 die Kehrichtsackgebühren anzupassen.
Entsprechend musste der Gebührentarif Abfallentsorgung, welcher sich aus den Grundgebühren sowie den Kehrichtsack-, den Container- und Sperrgutgebühren zusammensetzt, angepasst werden. Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Der erhöhte Gebührentarif Abfallentsorgung gilt per 01. September 2024.
Marco Fischli reichte dem Gemeinderat seinen Rücktritt aus der Baukommission per Ende des Jahres 2023 aus beruflichen Gründen ein.
Marco Fischli war seit dem Jahr 2018 Mitglied der Baukommission und konnte sein Fachwissen als diplomierter Raumplaner in die Kommission einbringen.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Marco Fischli für sein langjähriges, sehr geschätztes Engagement.
Mit Patricia Wenk, Raum- und Verkehrsplanerin, konnte die Vakanz per 1. Januar 2024 erneut mit einer Fachkraft besetzt werden. Der Gemeinderat freut sich über die Zusage von Patricia Wenk und auf die Zusammenarbeit.
Die Baukommission setzt sich somit ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen:
– Brunner-Gmür Daniela, Vorsitz von Amtes wegen
– Thoma-Rüdisüli Monika, stv. Ressortverantwortliche Raum und Umwelt
– Wenk Patricia, dipl. Ing. FH, Raumplanerin
– Hunziker Urs, dipl. Architekt ETH/SIA
– Schrepfer Michael, dipl. Architekt AAM, M SC arch. USI
– Etterlin Lukas, Aktuar ohne Stimmrecht
Hugo Gort, Rektor der Schule Kaltbrunn, nahm seit dem Jahr 2016 Einsitz in der Kulturkommission. Bereits zuvor organisierte er – somit seit über zehn Jahren – Konzerte in
Kaltbrunn. Anfänglich fanden diese in der Aula des Oberstufenzentrums statt, später dann in der Dröschi. Hugo Gort hat in dieser Zeit rund 50 hochwertige Konzerte in Kaltbrunn organisiert und sich stets ehrenamtlich für die zeitintensive Planung der Anlässe mit Freude engagiert. Hugo Gort reichte dem Gemeinderat seinen Rücktritt aus der Kulturkommission auf Ende des Jahres 2023 ein, um seine Tätigkeit in andere Hände zu geben. Der Gemeinderat bedankt sich
bei Hugo Gort für seinen langjährigen, geschätzten Einsatz für die Kulturkommission und für die
Etablierung der beliebten Konzerte.
Ivo Hager, Leiter der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau, wohnt den Sitzungen der Kommission Sportplatz Stiggleten bereits seit deren Gründung jeweils als Gast bei um die notwendige Koordination mit der Verwaltung zu erleichtern und auch um sein Fachwissen in die Kommissionsarbeit einzubringen. Die Mitglieder der Kommission sprachen sich im Herbst dafür aus, Ivo Hager als Mitglied in die Kommission aufzunehmen. Die innerhalb der Kommission zu behandelnden Themen reichen sehr weit in den Aufgabenbereich von Ivo Hager als Leiter Liegenschaften/Tiefbau und die Kommission erkennt, wie gewinnbringend seine Teilnahme ist. Der Gemeinderat wählte Ivo Hager mit Wirkung ab 1. Januar 2024 als neues Mitglied der Kommission Sportplatz Stiggleten. Der Gemeinderat bedankt sich bei Ivo Hager für seine Bereitschaft zur Einsitznahme und freut sich auf die Zusammenarbeit.
Die Kommission Sportplatz Stiggleten setzt sich somit ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen:
– Michael Wenk, Präsident und ressortverantw. Gemeinderat
– Roman Zahner, Gemeinderat
– Niklaus Steinbacher, Werkhof
– Veton Causi, Schule Kaltbrunn
– Fabian Bucher, Vertretung FC Uznach
– Nick Stüssi, Vertretung Tennisclub Gaster
– Daniel Zahner, Vertretung Turnvereine Kaltbrunn
– Thomas Zahner, Vertretung Anwohner
– Ivo Hager, Abteilung Liegenschaften/Tiefbau
– Priska Roos, Aktuarin
Ab dem kommenden Schuljahr (Beginn am 12. August 2024) sind die Schulen oder Gemeinden im Kanton St. Gallen verpflichtet, eine schulergänzende Betreuung anzubieten. Nach einer Ausschreibung hat der Gemeinderat Kaltbrunn den Auftrag an Tagesfamilien Linthgebiet vergeben. Im Zusammenhang mit der Schulhauserweiterung Sonnenbüel ist geplant, die schulergänzende Betreuung im Untergeschoss des Erweiterungsbaus Sonnenbüel unterzubringen. Bis zur Fertigstellung der Schulhauserweiterung (voraussichtlich Sommer 2026) ist eine Übergangslösung erforderlich. Geprüft wird dafür die Raumnutzung des Kulturzentrums Dröschi im Erdgeschoss.
Die Belegung durch die schulergänzende Betreuung soll jedoch so gestaltet werden, dass die Drösche jeweils am Abend und an Wochenenden nach wie vor durch Vereine, Private oder öffentliche Organisationen genutzt werden kann. Die Dauernutzungen im Saal im Dachgeschoss sind von der schulergänzenden Betreuung nicht betroffen.
Mit Tagesfamilien Linthgebiet wurde eine in der familienergänzenden Kinderbetreuung erfahrene und kompetente Partnerorganisation gefunden, welche die schulergänzende
Betreuung in enger Zusammenarbeit mit der Schule organisiert und durchführt. Die Vorbereitungsarbeiten wurden bereits vor einiger Zeit aufgenommen. Um den personellen Aufwand abschätzen zu können und die Planung zu erleichtern, führt die Schule bei den Eltern eine Bedarfsabklärung durch. Die Anmeldeformalitäten mit den entsprechenden Angeboten und den Elterntarifen folgen im Frühling 2024.
Für die Alterspolitik sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund greift nur ergänzend und fördernd ein. Weiter sind die Selbsthilfe, die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der Familien von Bedeutung für die Alterspolitik.
Weniger Geld vom Bund
Der Bund kürzt die Subventionsgelder für die Pro Senectute ab dem Jahr 2024. Gleichzeitig hat die Regierung des Kantons St. Gallen neue Gestaltungsprinzipien für die Alterspolitik verfasst, nämlich:
– Soziale Teilhabe sowie gesellschaftliches Engagement
– Partizipation
– Ökonomische Sicherheit
– Adäquate Gesundheitsversorgung und -vorsorge.
Die Pro Senectute St. Gallen hat vor diesem Hintergrund ihre Dienstleistungen angepasst und in eine neue Leistungsvereinbarung überführt. Der Gemeinderat hat diesen Vertrag geprüft und – im Einklang mit den anderen Gemeinden der Region – unterzeichnet.
Damit sind Mehrkosten von jährlich rund CHF 16 000 verbunden. Die Budgetbewilligung anlässlich der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 bleibt vorbehalten.