Aktuelles
Wir suchen auf 01. März 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/in Bauverwaltung (80 - 100 %)
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Führung der Bauverwaltung
- Verantwortung für gesetzeskonforme Abläufe der Baubewilligungsverfahren
- Ansprechpartner/in für Bauherren/innen, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie für interne und kantonale Fachstellen
- administratives Begleiten und Vorbereiten von Baugesuchen z.H. der Baukommission
- Projektbegleitung und Führen von Rechtsmittelverfahren
- Kontroll- und Vollzugstätigkeiten, insbesondere gemäss Planungs- und Baugesetz
- Mitarbeit und Beratung in Ausschuss-Gremien im Rahmen der Ortsplanungsrevision resp. weiteren Planungsverfahren
Ihr Profil
- qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Bauverwaltung, Planung und Baurecht
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs-, Verfahrensrecht
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- durchsetzungsstarke und belastbare Persönlichkeit
- organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
- hohe Sozialkompetenz, kundenorientierte und exakte Arbeitsweise
- vernetztes Denken und Handeln, sprachliche Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck
Unser Angebot
- externe Unterstützung im Rahmen von Baugesuchprüfungen, Brandschutz und Abwasser
- ein interessantes, abwechslungsreiches, verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31. Januar 2025 an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Aufgrund der 2019 revidierten Vermessungsverordnung (VermV, sGS 760.12) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 31 Abs. 1 der VermV beauftragt die politische Gemeinde ein privates Ingenieurbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung.
Der Gemeinderat hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV, SR 211.432.2) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab 01.01.2025 Herrn Lukas Domeisen des Ingenieur- und Geometerbüros Lukas Domeisen AG, Uznach, gewählt.
Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation (bis 31. Dezember 2024) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die bestehenden Ortseingangstafeln an den Dorfeingängen von Kaltbrunn werden durch neue digitale Informationstafeln ersetzt. Der Gemeinderat verfolgt damit die Strategie, die Bevölkerung schnell und ressourcenschonend zu informieren. Die Tafeln werden ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen. Die Benutzungsrichtlinien zu den digitalen Informationstafeln finden Sie unter www.kaltbrunn.ch/verwaltung/online-schalter.
Richtlinien
Standorte der digitalen Informationstafeln
Die neuen Ortseingangstafeln sind an der Uznacherstrasse bei der Zufahrt zur Hofstrasse, an der Rickenstrasse im Gebiet Pfrundweid und an der Gasterstrasse bei der Hofzufahrt Bruggacker (Baumfreunde) installiert. Beim Rössligut ist neben dem Eingang der Postfiliale zusätzlich ein Informationsbildschirm angebracht. An allen Standorten werden dieselben Informationen publiziert. Die neuen digitalen Informationstafeln ersetzen die bestehenden Ortseingangstafeln und die Plakatständer im Dorfzentrum. An der Benknerstrasse ist ebenfalls eine digitale Informationstafel geplant. Mit mehreren Grundeigentümern wurden Gespräche geführt. Bisher konnte noch kein geeigneter Standort für die Tafel gefunden werden.
Informationen und Anlässen Auf den Bildschirmen können Neuigkeiten
und Anlässe von öffentlichem Interesse mit Bezug zu Kaltbrunn publiziert werden. Zur Publikation berechtigt sind die in Kaltbrunn tätigen Vereine, die Politische Gemeinde und die öffentlich-rechtlichen Korporationen. Die Aufschaltung erfolgt frühestens drei Wochen vor der Veranstaltung während maximal drei Wochen.
Die folgenden Informationen sind mindestens sieben Tage vor der ersten Veröffentlichung per EMail an die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau liegenschaften-tiefbau@kaltbrunn.ch zu senden:
– Titel Anlass
– Veranstalter
– Ort
– Wochentag, Datum, Uhrzeit
– Vereins- und/oder Veranstaltungslogo in guter Qualität
– Digitaler Flyer (wenn vorhanden)
Die Gestaltung erfolgt durch die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau. Die Publikation ist kostenlos.
Heiligabend, Dienstag, 24. Dezember 2024: nachmittags geschlossen
Weihnachten, Mittwoch, 25. Dezember 2024: geschlossen
Stefanstag, Donnerstag, 26. Dezember 2024: geschlossen
Freitag nach Stefanstag, 27. Dezember 2024: geschlossen
Dienstag, 31. Dezember 2024: nachmittags geschlossen
Neujahr, Mittwoch, 1. Januar 2025: geschlossen
Berchtoldstag, Donnerstag, 2. Januar 2025: geschlossen
An den übrigen Arbeitstagen zwischen Weihnachten und Neujahr gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an die Nummer 079 305 88 41.
Das Verwaltungspersonal wünscht besinnliche Festtage und einen guten Start in das neue Jahr 2025.
Grüngut
Dass alle organische Gartenabfälle wie beispielsweise Baum- und Heckenschnitte, Rasen oder Laub sowie Küchenrüstabfälle ins Grüngut gehören, ist ziemlich klar. Fälschlicherweise werden immer wieder diverse Abfälle wie vor allem Plastik, Töpfe, Steine, Humus sowie grosse Mengen an Erde mittels Grünabfuhr entsorgt.
Gerne erinnern wir Sie an die im Abfallreglement festgelegten Masse von Grüngutbündeln. Die Masse von 150 x 60 x 40 cm sowie das Gewicht vom maximal 30 kg dürfen nicht überschritten werden.
ACHTUNG: Bündel, die nicht den festgelegten Massen entsprechen, und überfüllte Container werden nicht mitgenommen! Privatpersonen können pro Jahr 500 kg Grünabfälle kostenlos bei der Roos Kompost AG, Rislen 2039, 8722 Kaltbrunn, anliefern.
Neophyten
Für die Entsorgung von Neophyten können auf der Gemeinde Kaltbrunn in den Abteilungen Einwohneramt und Liegenschaften/Tiefbau gratis Neophytensäcke bezogen werden, welche der Kehrichtsammeltour mitgegeben werden können.
Auch besteht die Möglichkeit, Neophyten direkt bei der Firma Roos Kompost AG, Kaltbrunn, anzuliefern.
Textilien
Folgende Textilien können in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer beim Entsorgungspark oder an der Uznacherstrasse eingeworfen werden:
– saubere Damen-, Herren- und Kinderkleidung
– Lederbekleidung und Pelze
– saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
– saubere Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
– saubere Unterwäsche und Socken
– Gürtel und Taschen
– Daunendecken und -kissen
Bitte entsorgen Sie keine Kleiderbügel, Koffer und Ähnliches auf diesem Weg.
Kehricht
Bitte stellen Sie Ihren Kehricht in den offiziellen Gebührensäcken erst am Morgen des Sammeltags ab 7 Uhr bereit. Achten Sie darauf, dass die Container nicht überfüllt sind und sich schliessen lassen. Tiere reissen ansonsten die Säcke auf und verstreuen den Abfall.
Auch dürfen keine Industrieabfälle bereitgestellt werden; diese gehören separat entsorgt.
Öffnungszeiten Entsorgungspark
Für Alu, Glas, Konservendosen und Textilien
– Mo. – Fr.: 7.00 – 18.30 Uhr
– Samstag: 9.00 – 16.00 Uhr
– Sonn- & Feiertage: geschlossen
Für Kunststoff, Getränkekartons, Karton, Grubengut, Altöl, Batterien und Kaffeekapseln:
– Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
– Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
– Sonn- & Feiertage: geschlossen
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und deponieren Sie keinen Abfall vor dem Entsorgungspark.
HINWEIS: PET-Getränkeflaschen werden im Entsorgungspark nicht entgegengenommen! Bitte retournieren Sie die PET-Flaschen bei den Verkaufsstellen.
An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2024 erliess der Gemeinderat den revidierten Gebührentarif für das Planungs- und Bauwesen. Dieser Tarif findet per 1. Dezember 2024 Anwendung und ersetzt den Gebührentarif für das Bauwesen, welcher seit 1. Januar 2017 in Kraft ist.
Anlass für die Revision war eine Gesamtregelung aller Tariferhebungen für das Planungs- und Bauwesen, insbesondere die Regelung für das Erheben von Gebühren bei Benützung von öffentlichem Grund durch Dritte. Des Weiteren mussten diejenigen Tarife angepasst werden, welche aufgrund von externen Verrechnungen (Drittbeauftragungen) nicht mehr kostendeckend waren.
Die Preisgestaltung der Kehrichtsackgebühren wird im Oberen Linthgebiet, so auch in Kaltbrunn, durch den Zweckverband KSGL vorgenommen.
Die Abgeordneten haben aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der gestiegenen Transportkosten und der hohen Rohstoffpreise beschlossen, auf den 01. September 2024 die Kehrichtsackgebühren anzupassen.
Entsprechend musste der Gebührentarif Abfallentsorgung, welcher sich aus den Grundgebühren sowie den Kehrichtsack-, den Container- und Sperrgutgebühren zusammensetzt, angepasst werden. Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Der erhöhte Gebührentarif Abfallentsorgung gilt per 01. September 2024.
Marco Fischli reichte dem Gemeinderat seinen Rücktritt aus der Baukommission per Ende des Jahres 2023 aus beruflichen Gründen ein.
Marco Fischli war seit dem Jahr 2018 Mitglied der Baukommission und konnte sein Fachwissen als diplomierter Raumplaner in die Kommission einbringen.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Marco Fischli für sein langjähriges, sehr geschätztes Engagement.
Mit Patricia Wenk, Raum- und Verkehrsplanerin, konnte die Vakanz per 1. Januar 2024 erneut mit einer Fachkraft besetzt werden. Der Gemeinderat freut sich über die Zusage von Patricia Wenk und auf die Zusammenarbeit.
Die Baukommission setzt sich somit ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen:
– Brunner-Gmür Daniela, Vorsitz von Amtes wegen
– Thoma-Rüdisüli Monika, stv. Ressortverantwortliche Raum und Umwelt
– Wenk Patricia, dipl. Ing. FH, Raumplanerin
– Hunziker Urs, dipl. Architekt ETH/SIA
– Schrepfer Michael, dipl. Architekt AAM, M SC arch. USI
– Etterlin Lukas, Aktuar ohne Stimmrecht