Offene Stellen
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Hilfsmitarbeiter/in Werkdienst (ca. 10 %)
Ihre Aufgaben
- Entsorgungspark beaufsichtigen und in Stand halten
- Mithilfe bei div. Arbeiten des Werkdienstes auf Abruf und nach Bedarf
Ihr Profil
- Handwerkliches Geschick
- Solide Umgangsformen
- Einhaltung der Termine
- Sorgfältiger Umgang mit Maschinen und Mobiliar
- Gute Deutschkenntnisse
- Fundierte Ortskenntnisse
- Regionaler Wohnort
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an ivo.hager@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Hager, Leiter Liegenschaften/Tiefbau, 058 228 63 11 oder ivo.hager@kaltbrunn.ch
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir nach Vereinbarung eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit als
Leiter/in Bauverwaltung (80 – 100 %)
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Leitung der Bauverwaltung
- Sicherstellung gesetzeskonformer Baubewilligungsverfahren
- Ansprechperson für Bauherrschaften, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie kantonale und interne Fachstellen
- Prüfung und Bearbeitung von Baugesuchen sowie Antragstellung an die Baukommission und den Gemeinderat
- Führung und Begleitung von Rechtsmittelverfahren
- Kontrolle und Vollzug des Planungs- und Baugesetzes
- Mitarbeit in Ausschüssen und Kommissionen, insbesondere bei der Ortsplanung und weiteren Planungsverfahren
- Organisation und Weiterentwicklung der Bauverwaltung
Ihr Profil
- qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Bauverwaltung, Planung und Baurecht
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs- und Umweltrecht
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- durchsetzungsstarke, belastbare und lösungsorientierte Persönlichkeit
- hohes Organisations- und Kommunikationsgeschick sowie vernetztes Denken
- hohe Sozialkompetenz und kundenorientierte Arbeitsweise
- Vertrautheit mit politischen und verwaltungsrechtlichen Prozessen
Unser Angebot
- Unterstützung durch externe Fachstellen (Baugesuchsprüfung, Brandschutz, Abwasser)
- vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum
- dynamisches und engagiertes Arbeitsumfeld
- drei Mitarbeitende, die Sie in Ihrer Funktion unterstützen
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese Herausforderung an und sind Sie bereit, den entsprechenden Einsatz zu leisten? Dann freuen wir uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Bewerbungslink oder per E-Mail. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Herr Bernhard Messmer gerne zur Verfügung.
Messmer Personalmanagement GmbH
Gemeindehausplatz 3, CH-8750 Glarus
Tel. +41 (0)55 640 82 22
bewerbung@messmer-pm.ch, www.messmer-pm.ch
Den QR-Code finden Sie im nachfolgende pdf-Inserat.
Aktuelles
Die Wengistrasse ist wegen Strassenunterhaltsarbeiten nach Ostern ab Dienstag, 22. April bis Samstag, 26. April 2025 vollständig gesperrt.
Gesperrte Bereiche:
- Parkplatz Altwies-Wengibrugg
- Schännerwiti-Wengibrugg
Während dieser Zeit besteht keine Zufahrt ins Wengital.
Im Kanton St.Gallen gilt zurzeit in allen Regionen eine erhebliche Waldbrandgefahr.
Im Süden des Kantons und in Teilen des Rheintals ist die Trockenheit noch grösser. Dort haben viele Gemeinden deshalb ein absolutes Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe erlassen. Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage ist bei Feuern im Freien grosse Vorsicht geboten.
Die Monate Februar und März waren in der Schweiz ausserordentlich trocken und auch im April fiel bisher nur wenig Niederschlag. Es herrscht erhebliche Waldbrandgefahr. Im ganzen Kanton gilt deshalb aktuell die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Schon brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen.
Das Kantonsforstamt bittet die Bevölkerung, sich an diese Verhaltenshinweise zu halten:
– Machen Sie Feuer nur in bestehenden Feuerstellen!
– Beobachten Sie das Feuer immer, und löschen Sie einen Funkenwurf sofort!
– Löschen Sie das Feuer beim Verlassen der Feuerstelle vollständig!
– Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden!
Feuerverbot in südlichen Gemeinden
Im Süden des Kantons und im Rheintal herrscht noch grössere Trockenheit. Die meisten Gemeinden in der Region haben deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Dazu zählen Amden, Weesen, Walenstadt, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Quarten, Flums, Sargans, Pfäfers, Mels, Altstätten, Eichberg, Oberriet und Rüthi.
Die Gemeinden und das Kantonsforstamt bitten die Bevölkerung in diesen Gemeinden, sich an diese Verhaltensvorgaben zu halten:
– Machen Sie keine Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald!
– Werfen Sie Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge nicht sorglos weg!
– Feuern Sie kein Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe ab!
– Lassen Sie keine Himmelslaternen steigen!
Der Kantonale Führungsstab verfolgt die Situation rund um die Waldbrandgefahr und die Trockenheit. Informationen findet die Öffentlichkeit jederzeit auf der Website
www.waldbrandgefahr.sg.ch.
(für AHV-berechtigte Einwohnerinnen und Einwohner von Kaltbrunn)
Mittwoch, 14. Mai 2025
Reise-Route
Fahrt via A3 – Westumfahrung – Obfelden – Merenschwand – Horben – Baldegg – Luzern – Seelisberg
Programm
11.30 Uhr Mittagessen im Hotel Bellevue, Seelisberg
ab 14.15 Uhr Talfahrt mit der Treib-Bahn
14.45 Uhr Letzte Talfahrt mit der Treib-Bahn
15.02 Uhr Schifffahrt auf dem Urnersee, ab Treib nach Flüelen
15.55 Uhr Ankunft in Flüelen
16.15 Uhr Weiterfahrt via Axenstrasse nach Oberarth
16.45 Uhr z’Vierihalt im Eventlokal Horseshoe/Schöntal, Oberarth
ca. 18.00 Uhr Heimfahrt via Sattel – Pfäffikon nach Kaltbrunn
ca. 19.00 Uhr Ankunft zu Hause
(Kurzfristige Routenänderungen können eventuell nicht verhindert werden.)
Zeit und Einsteigeorte
08.45 Uhr Steinenbrücke und Müllisperg (Bushaltestelle Richtung Dorf)
08.45 Uhr Fischhausen und Sonnhalde (Bushaltestelle Richtung Dorf)
08.45 Uhr Parkplatz Grünhof hinter EVK (beim Friedhof)
Der Ausflug kostet pro Person 40.– Franken (inkl. Mittagessen & Dessert).
Anmeldungen nehmen wir gerne bis am 5. Mai 2025 per E-Mail entgegen (gemeinde@kaltbrunn.ch). Die Teilnehmerzahl mussten wir auf 140 Personen begrenzen, daher lohnt sich eine schnelle Anmeldung. Bei kurzfristiger Abmeldung (zwei Tage vor Anlass) erlauben wir uns, den Unkostenbeitrag von Fr. 40.– in Rechnung zu stellen.
Bei Fragen zur Reise gibt Ihnen gerne die Präsidentin Priska Pfiffner-Hager Auskunft (Telefon 079 319 41 38 nur für Auskünfte, keine Anmeldungen).
134 anwesende Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Bürgerversammlung vom 3. April 2025 alle traktandierten Geschäfte einstimmig genehmigt. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 4.1 %.
Der Gemeinderat dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das ausgesprochene Vertrauen. Das Protokoll der Versammlung liegt vom 17. April – 1. Mai 2025 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Kaltbrunn / Uznach – Sanierung Uznacher- und Gasterstrasse, Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb, 7. April bis Oktober 2025
Am Montag, 7. April 2025, sind die Bauarbeiten für die Sanierung der Uznacher- und Gasterstrasse im Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb gestartet. Das kantonale
Tiefbauamt erneuert den Strassenbelag sowie das Trottoir und den gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einer Länge von rund 430 m. Ein lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm und erhöht den Fahrkomfort. Gleichzeitig erstellt die Wasserversorgung Uznach eine neue Wasserverbundsleitung zwischen den Gemeinden Uznach und Kaltbrunn auf einer Länge von rund 140 m. Der bestehende Verbindungsschacht zwischen Uznach und Kaltbrunn entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss deshalb erneuert und verschoben werden. Zudem wird eine neue Wasserleitung in den Gasterweg verlegt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Oktober 2025.
Die Bauarbeiten werden in mehreren Etappen ausgeführt. Phasenweise wird der Verkehr einspurig geführt. Eine Lichtsignalanlage oder ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen. Innerhalb des Baubereichs sind die angrenzenden Liegenschaften mit wenigen Ausnahmen mit Fahrzeugen zugänglich.
Betroffene werden direkt informiert.
Für Fussgängerinnen und Fussgänger steht während der ganzen Bauzeit ein gesicherter Fussweg zur Verfügung.
Das kantonale Tiefbauamt, die Wasserversorgung Uznach und das beauftragte Unternehmen setzen sich dafür ein, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und danken für das Verständnis.
Am 16. Dezember 2024 hat der Gemeinderat das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung erlassen. Der Erlass wurde vom 17. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. In Folge des nicht ergriffenen fakultativen Referendums erlangt das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung am 1. April 2025 Rechtskraft.
Donnerstag, 17. April 2025
Aufgrund von Karfreitag führt die Gemeindeverwaltung Kaltbrunn am Donnerstag, 17. April 2025 eine ausserordentliche Kehrichtabfuhr durch. Mitgenommen werden alle offiziellen Kehrichtsäcke oder in Container mit Gebührenmarken. Bereitstellung ab morgens 07.00 Uhr an der ordentlichen Kehrichtsammelroute.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Der Kantonstierarzt kann auf Gesuch hin Sömmerungsbetriebe bewilligen, die ausschliesslich Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St. Gallen
März 2025
Die Gemeindeverwaltung Kaltbrunn bleibt am Karfreitag, 18. April, sowie am Ostermontag, 21. April, geschlossen.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 079 305 88 41.