Offene Stellen
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Hilfsmitarbeiter/in Werkdienst (ca. 10 %)
Ihre Aufgaben
- Entsorgungspark beaufsichtigen und in Stand halten
- Mithilfe bei div. Arbeiten des Werkdienstes auf Abruf und nach Bedarf
Ihr Profil
- Handwerkliches Geschick
- Solide Umgangsformen
- Einhaltung der Termine
- Sorgfältiger Umgang mit Maschinen und Mobiliar
- Gute Deutschkenntnisse
- Fundierte Ortskenntnisse
- Regionaler Wohnort
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an ivo.hager@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Hager, Leiter Liegenschaften/Tiefbau, 058 228 63 11 oder ivo.hager@kaltbrunn.ch
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir nach Vereinbarung eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit als
Leiter/in Bauverwaltung (80 – 100 %)
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Leitung der Bauverwaltung
- Sicherstellung gesetzeskonformer Baubewilligungsverfahren
- Ansprechperson für Bauherrschaften, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie kantonale und interne Fachstellen
- Prüfung und Bearbeitung von Baugesuchen sowie Antragstellung an die Baukommission und den Gemeinderat
- Führung und Begleitung von Rechtsmittelverfahren
- Kontrolle und Vollzug des Planungs- und Baugesetzes
- Mitarbeit in Ausschüssen und Kommissionen, insbesondere bei der Ortsplanung und weiteren Planungsverfahren
- Organisation und Weiterentwicklung der Bauverwaltung
Ihr Profil
- qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Bauverwaltung, Planung und Baurecht
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs- und Umweltrecht
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- durchsetzungsstarke, belastbare und lösungsorientierte Persönlichkeit
- hohes Organisations- und Kommunikationsgeschick sowie vernetztes Denken
- hohe Sozialkompetenz und kundenorientierte Arbeitsweise
- Vertrautheit mit politischen und verwaltungsrechtlichen Prozessen
Unser Angebot
- Unterstützung durch externe Fachstellen (Baugesuchsprüfung, Brandschutz, Abwasser)
- vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum
- dynamisches und engagiertes Arbeitsumfeld
- drei Mitarbeitende, die Sie in Ihrer Funktion unterstützen
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese Herausforderung an und sind Sie bereit, den entsprechenden Einsatz zu leisten? Dann freuen wir uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Bewerbungslink oder per E-Mail. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Herr Bernhard Messmer gerne zur Verfügung.
Messmer Personalmanagement GmbH
Gemeindehausplatz 3, CH-8750 Glarus
Tel. +41 (0)55 640 82 22
bewerbung@messmer-pm.ch, www.messmer-pm.ch
Den QR-Code finden Sie im nachfolgende pdf-Inserat.
Aktuelles
Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde Kaltbrunn die «SBB Tageskarten Gemeinden» an. Die Gemeinde Kaltbrunn verfügt aktuell über ein Tageskontingent von zwei SBB-Tageskarten, die durch die Gemeindeverwaltung zu einem vergünstigten Preis an Interessierte verkauft werden können. Bereits im 2020 hat die Alliance SwissPass die Gemeinden informiert, dass dieses Angebot per Ende 2023 eingestellt wird. Die Nachfolgelösung heisst «Spartageskarte Gemeinde». Die «Spartageskarte Gemeinde» ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das weiterhin exklusiv bei vereinzelten Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich sein wird. Alle teilnehmenden Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Gemeinde mehr eine Spartageskarte Gemeinde gekauft werden. Ausserdem kann die Spartageskarte Gemeinde an alle Personen und nicht mehr nur an die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner verkauft werden. Mit diesen Spartageskarten Gemeinde sind Reisende bereits ab 39 Franken (mit Halbtax) und ab 52 Franken (ohne Halbtax) einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken unterwegs.
Der Gemeinderat hat dieses neue Produkt «Spartageskarte Gemeinde» ebenfalls geprüft und sich nach Abwägung aller Vor- und Nachteile gegen eine Teilnahme an diesem Sparprogramm entschieden. Bereits heute besteht die Möglichkeit «SBB-Spartageskarten» (via SBB-Smartphone-App oder auf sbb.ch/spartageskarte) zu beziehen. Die Preise für diese «SBB-Spartageskarten» beginnen bereits ab 29 Franken (mit Halbtax) und 52 Franken (ohne Halbtax). Das heisst, dass die Kostenersparnis für die Einwohnerinnen und Einwohner zwischen der heutigen «SBB-Spartageskarte» und der künftigen «Spartageskarte Gemeinde» kaum vorhanden ist bzw. die heutigen «SBB-Spartageskarten» je nach Wahl des Datums sogar günstiger bezogen werden können. Der Bezug der bisherigen Tageskarten bei der Gemeindeverwaltung ist noch bis zum 7. Dezember 2023 möglich.
Vom 29. bis 31. August 2025 findet das «Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 Glarnerland+» statt. Ein ESAF wird alle drei Jahre in einer anderen Region der Schweiz durchgeführt, somit nur alle 15 Jahre in der Nordostschweiz. Das «Eidgenössische» ist das grösste wiederkehrende Sportereignis der Schweiz und auch eines der grössten Volksfeste der Schweiz. Hunderttausende Festbesuchende und ein riesiges mediales Echo tragen die Eindrücke dieses friedlichen Zusammentreffens jeweils in die ganze Nation hinaus.
Da das Glarnerland diesen Jahrhundertanlass nicht allein stemmen kann, braucht es die Unterstützung der Nachbarregionen.
Neben der finanziellen Unterstützung durch die drei Glarner Gemeinden, die Sarganserländer Gemeinden sowie die Gemeinden der Region March-Höfe bittet das OK ESAF 2025 Glarnerland+ auch die Gemeinden in der Region Zürichsee- Linth um einen Beitrag. Dieser geht vom Konzept des «Einwohnerfünfliibers» aus, sprich, jede Gemeinde entrichtet einen Beitrag ans ESAF 2025 Glarnerland+ von CHF 5.00 pro Einwohnerin und Einwohner.
Die Region kann über eine längere Zeit eine hohe Wertschöpfung erwirtschaften sowie eine positive touristische Wirkung generieren.
Der Gemeinderat stellt den Organisatoren des ESAF 2025 Glarnerland+ einen Patronats-Beitrag im Umfang von CHF 25 155.00 (5031 Einwohner/-innen Stand 31.12.2022) in Aussicht.
Die Gemeinde leistet seit dem Jahr 2020 auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 120.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung. Einige Kantone und viele Gemeinden im Kanton St. Gallen entschädigen diesen Bereitschaftsdienst an die Familien bzw. direkt an die Hebamme. Eine gesetzliche Grundlage oder schweizweite Regelung fehlt.
Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege für die Familien in Bereitschaft und müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Diese Dienstleistung ist durch die Krankenkassen-Grundversicherung nicht gedeckt.
Der Schweizerische Hebammenverband hat unlängst eine Erhöhung der Warte- und Pikettgelder für Hebammen von pauschal CHF 120.00 auf CHF 150.00 beschlossen.
Ebenso wurde ein neuer Tarif von CHF 220.00 bei ambulanten Geburten (Spitalaustritt innerhalb der ersten 12 h nach der Geburt) eingeführt. Die Gemeinde Kaltbrunn leistet mit sofortiger Wirkung auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 150.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung.
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in letzter Zeit diverse Bauvorhaben ohne Vorliegen einer Baubewilligung und somit illegal angegangen werden. Dies hat Konsequenzen inkl. Bussen zur Folge. Wer vorsätzlich oder fährlässig ohne Baubewilligung baut, von einer Baubewilligung abweicht oder sich nicht an einen Baustopp hält, kann gemäss kantonalem Recht mit Busse bis CHF 30 000 bestraft werden. Zusätzlich ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, eine Verfügung auf Behebung des rechtswidrigen Zustandes zu erlassen, was mitunter bis zum Abriss einer illegal errichteten Baute führen kann und zudem erhebliche Verfahrenskosten nach sich zieht. Der Gemeinderat duldet keine Verstösse gegen geltendes Baurecht und wird fehlbare Bauherren konsequent sanktionieren. Auch wenn eine Baute oder Anlage nach der eigenen Beurteilung keiner Baubewilligung bedarf, ist es empfehlenswert, das zuständige Bauamt über das geplante Bauvorhaben vorab zu informieren und die Baubewilligungspflicht zu klären.
An der Bürgerversammlung vom 6. April 2023 hat eine Stimmbürgerin auf sehr knappe Notplätze im Frauenhaus St. Gallen sowie die grosse Informationslücke zum Thema häusliche
Gewalt aufmerksam gemacht und die Schaffung einer regionalen Arbeitsgruppe «häusliche Gewalt» vorgeschlagen.
Erste konkrete Ergebnisse
Gemeinderätin Monika Thoma hat sich der Angelegenheit angenommen und konnte im Austausch mit verschiedenen regionalen Fachstellen bereits erste konkrete Ergebnisse
erzielen: Neu werden der Opferhilfe St. Gallen in Rapperswil-Jona und Uznach Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt, damit Betroffene nicht den Weg nach St. Gallen auf sich nehmen müssen. Das regionale Beratungszentrum Uznach wird zudem auf seiner Website einen zusätzlichen Menüpunkt aufschalten, welcher über Kontaktmöglichkeit und Erreichbarkeit für Betroffene Auskunft gibt. Regional gibt es Bestrebungen zur Erhöhung der Zahl an Notplätzen.