Offene Stellen
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Hilfsmitarbeiter/in Werkdienst (ca. 10 %)
Ihre Aufgaben
- Entsorgungspark beaufsichtigen und in Stand halten
- Mithilfe bei div. Arbeiten des Werkdienstes auf Abruf und nach Bedarf
Ihr Profil
- Handwerkliches Geschick
- Solide Umgangsformen
- Einhaltung der Termine
- Sorgfältiger Umgang mit Maschinen und Mobiliar
- Gute Deutschkenntnisse
- Fundierte Ortskenntnisse
- Regionaler Wohnort
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an ivo.hager@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Hager, Leiter Liegenschaften/Tiefbau, 058 228 63 11 oder ivo.hager@kaltbrunn.ch
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir nach Vereinbarung eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit als
Leiter/in Bauverwaltung (80 – 100 %)
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Leitung der Bauverwaltung
- Sicherstellung gesetzeskonformer Baubewilligungsverfahren
- Ansprechperson für Bauherrschaften, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie kantonale und interne Fachstellen
- Prüfung und Bearbeitung von Baugesuchen sowie Antragstellung an die Baukommission und den Gemeinderat
- Führung und Begleitung von Rechtsmittelverfahren
- Kontrolle und Vollzug des Planungs- und Baugesetzes
- Mitarbeit in Ausschüssen und Kommissionen, insbesondere bei der Ortsplanung und weiteren Planungsverfahren
- Organisation und Weiterentwicklung der Bauverwaltung
Ihr Profil
- qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Bauverwaltung, Planung und Baurecht
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs- und Umweltrecht
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- durchsetzungsstarke, belastbare und lösungsorientierte Persönlichkeit
- hohes Organisations- und Kommunikationsgeschick sowie vernetztes Denken
- hohe Sozialkompetenz und kundenorientierte Arbeitsweise
- Vertrautheit mit politischen und verwaltungsrechtlichen Prozessen
Unser Angebot
- Unterstützung durch externe Fachstellen (Baugesuchsprüfung, Brandschutz, Abwasser)
- vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum
- dynamisches und engagiertes Arbeitsumfeld
- drei Mitarbeitende, die Sie in Ihrer Funktion unterstützen
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese Herausforderung an und sind Sie bereit, den entsprechenden Einsatz zu leisten? Dann freuen wir uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Bewerbungslink oder per E-Mail. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Herr Bernhard Messmer gerne zur Verfügung.
Messmer Personalmanagement GmbH
Gemeindehausplatz 3, CH-8750 Glarus
Tel. +41 (0)55 640 82 22
bewerbung@messmer-pm.ch, www.messmer-pm.ch
Den QR-Code finden Sie im nachfolgende pdf-Inserat.
Aktuelles
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung hat nach der Notvorrats-Kampagne im Oktober 2024 auch die Notvorrats-Broschüre aktualisiert. Sie enthält neu auch die QR-Codes für den Notvorrats-Rechner sowie das Lehrvideo. Ausserdem ist sie inhaltlich gestrafft worden.
Die neue Broschüre ist im Shop des Bundesamtes für Bauten und Logistik verfügbar oder auch auf der Homepage des BWL abrufbar.
Der neue Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan wurde im Sommer 2022 öffentlich aufgelegt. Aufgrund von Hinweisen und Einsprachen ergaben sich Änderungen
zum revidierten Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan. Der aktuelle Planungsstand und die Änderungsunterlagen wurde vom 16. Juni bis 7. Juli 2023 einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt.
Innerhalb der Frist sind 35 Stellungnahmen von vierzehn Personen eingegangen. Diese betreffen allesamt die Klassierung der Strasse Günterstall 3.98 (Gemeindestrasse 3. Klasse) und die Aufhebung der Klassierung der Höchistrasse 5.07 (Gemeindeweg 2. Klasse). Die nachfolgenden Aspekte stiessen auf besonders hohes Interesse:
Aufhebung Höchiweg
Gemäss kommunalem Richtplan ist eine neue Fusswegverbindung abseits der Hauptstrasse zwischen den Quartieren Kirchhalden und Sonnhalde geplant. Der Kirchhaldenweg soll in diesem Zusammenhang aufgewertet und der Höchiweg aufgehoben werden.
Diese Massnahme stiess auf deutlichen Widerstand. Aus Sicht des Gemeinderates soll an der ursprünglichen Klassierung der Höchistrasse 5.07. festgehalten werden, zumal eine Neuklassierung von Gehwegen erfahrungsgemäss (wie vorliegend) auf grossen Widerstand
stösst. So lange keine sichere Alternative zur bestehenden Fusswegverbindung besteht, soll vorderhand an der bestehenden Klassierung festgehalten werden. Der Gemeinderat teilt gewisse Sicherheitsbedenken was die alternative Wegverbindung über den Kirchhaldenweg
in die Uznacherstrasse betrifft, namentlich die unübersichtliche Einmündung in die Uznacherstrasse (Geh- und Radweg).
Aus diesem Grund wird eine entsprechende Stellungnahme mit den baulichen Anpassungen bei den kantonalen Stellen (inkl. Kantonspolizei) eingeholt.
Erlass
Der angepasste Strassenplan wurde vom Gemeinderat am 6. November 2023 mit nachstehend zusammengefassten Inhalten erlassen und wird nach Vorliegen der angepassten Planunterlagen der öffentlichen Auflage unterstellt:
- Der Gemeinderat hält an der Klassierung des Gemeindewegs 5.07 Höchistrasse als Gemeindeweg 2. Klasse gemäss der ersten öffentlichen Auflage fest. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der Klassierung der Wegverbindung und auf die Aufhebung des Fusswegs gemäss Fuss-, Wander- und Radwegplan wird verzichtet.
- Gemeindestrasse 3.98 Günterstall: An der Klassierung entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Nr. 1566 und Nr. 1567 gemäss der ersten öffentlichen Auflage wird festgehalten. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der Klassierung in diesem Abschnitt wird verzichtet.
- Die Klassierung als Gemeindestrasse 3. Klasse wird wie in der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgesehen in nördlicher Richtung erweitert.
- Verzicht auf Abklassierung Kronengasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Verzicht auf Aufklassierung Müllisperg (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Verzicht auf Abklassierung Rutzenackerstrasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Anpassung Klassierung Schulhausstrasse, Einlenker Gasterstrasse.
Ausgangslage
Aufgrund des stark gestiegenen Freizeitverkehrs im Wengital planen die Strassenkorporation Altwies-Wengi und die Ortsgemeinde Kaltbrunn auf der Wengistrasse (3.64) die Einführung einer Parkgebührenpflicht. Die Einnahmen dienen zweckgebunden zur Deckung der Unterhaltskosten auf der Gemeindestrasse 3. Klasse. Die Einführung der Parkgebührenpflicht ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Formelles
Als formelle Voraussetzung für die neue Parkgebühr müssen das Parkierungsreglement sowie der dazugehörige Gebührentarif der Gemeinde überarbeitet werden.
Das revidierte Parkierungsreglement und der überarbeitete Gebührentaruf wurde vom Gemeinderat am 11. September 2023 zu Handen der freiwilligen öffentlichen Mitwirkung vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 verabschiedet.
Die Eckpunkte der Entwürfe lauten wie folgt:
Die Revision des Parkierungsreglements wurde primär angestossen, um einen transparenten Rahmen zu schaffen, um die Parkplätze im Wengital der Gebührenpflicht zu unterstellen. Die Möglichkeit zur Einführung einer Gebührenpflicht auf diesen Parkplätzen, welche öffentlichen Grund darstellen, aber nicht im Eigentum der politischen Gemeinde liegen, besteht bereits mit der heutigen Rechtslage. Allerdings lässt sich dies nicht ohne weitere Rechtskenntnisse aus dem Parkierungsreglement ablesen. Neu wird deshalb erklärt, dass als öffentlicher Grund auch Parkplätze auf privatem Grund zählen, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind (Art. 3 Bst. c), und die Möglichkeit zur Unterstellung von Parkierungsanlagen unter den Geltungsbereich des Reglements wird ausdrücklich erwähnt (Art. 1).
Damit die Bewilligungserteilung und Gebührenerhebung, insbesondere bezüglich der Parkplätze im Wengital, nicht zwingend durch den Gemeinderat erfolgen muss, wurde eine entsprechende Delegationsnorm ins Parkierungsreglement integriert (Art. 9).
Mit dem revidierten Parkierungsreglement wird sodann eine einfacher verständliche Systematik eingeführt. Neu wird unterschieden zwischen örtlicher und zeitlicher Parkierungsbeschränkung (wo darf wie lange parkiert werden?), Gebührenpflicht (wo und wie viel kostet das Parkieren?) und Bewilligungspflicht (wann braucht es für das Parkieren eine Bewilligung?).
Mit dem revidierten Parkierungsreglement wird sodann eine einfacher verständliche Systematik eingeführt. Neu wird unterschieden zwischen örtlicher und zeitlicher Parkierungsbeschränkung (wo darf wie lange parkiert werden?), Gebührenpflicht (wo und wie viel kostet das Parkieren?) und Bewilligungspflicht (wann braucht es für das Parkieren eine Bewilligung?).
Neu darf ausserhalb von Parkierungsanlagen, namentlich auf der Strasse, nur noch während maximal 48 Stunden parkiert werden, sofern keine anderweitige Signalisation besteht (Art. 4). Bewilligungen für längeres Parkieren sind ausserhalb von Parkierungsanlagen nicht möglich. Regelmässiges Parkieren ausserhalb von Parkierungsanlagen ist neu nicht mehr bewilligungspflichtig, während die Gebührenpflicht aber beibehalten bleibt (Art. 5 Abs. 1 Bst. b).
Freiwillige öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat unterbreitet das revidierte Parkierungsreglement und den Gebührentarif einer freiwilligen öffentlichen Mitwirkung.
Die Projektunterlagen sind vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch abrufbar und liegen im Eingangsbereich Gemeindehaus Dorfstrasse 5 öffentlich auf. Innerhalb der Frist können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Onlineplattform oder schriftlich zu Handen des Gemeinderats zum Vorhaben äussern.
Am 6. November 2023 hat der Gemeinderat das Fondsreglement Ersatzabgaben für Parkplatzbauten erlassen. Der Fonds für Ersatzabgaben für Parkplatzbauten bezweckt die Sicherstellung von ausreichenden zweckgebundenen finanziellen Mitteln für die Bereitstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen und für Investitionen in die Verkehrserschliessung.
Das Fondsreglement untersteht vom 15. Dezember 2023 bis 24. Januar 2024 dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann in dieser Zeit im Eingangsbereich Gemeindehaus, Dorfstrasse 5 öffentlich eingesehen werden. Für das Zustandekommen des Referendums sind 314 Unterschriften nötig.
Der Gemeinderat ist sehr erfreut bekannt zu geben, dass mit Michael Helbling ein äusserst kompetenter neuer Gemeindeschreiber gefunden wurde.
Michael Helbling verfügt über einen beeindruckenden beruflichen Hintergrund. Er hat das Studium der Rechtswissenschaften mit anschliessendem Doktorat im Staatsrecht abgeschlossen und bringt bereits Erfahrung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht mit. In seinen bisherigen beruflichen Stationen sammelte er wertvolle Erfahrungen in Bereichen des öffentlichen Rechts.
Der 35jährige wird die Stelle am 1. Januar 2024 zur Einführung in die laufende Geschäfte in einem Teilzeitpensum antreten und ab 1. März 2024 die Funktion des Gemeindeschreibers übernehmen.
Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Im Oktober des letzten Jahres hat die Dorfbachkorporation im Rahmen des neuen Unterhaltskonzepts am Dorfbach, im Abschnitt Ende Siedlungsgebiet bis zum Einlauf in den Steinenbach auf der orographisch rechten Seite eine Reihe von Stockweiden gepflanzt.
Leider wurde festgestellt, dass seit ein paar Monaten nach und nach ein grosser Teil (50 %) der Weiden mutwillig zerstört wurde. Der Schaden beläuft sich im Moment auf 2500 Franken. Die Verwaltungskommission hat eine Strafanzeige eingereicht.
Sachdienliche Hinweise sind an das Sekretariat der Dorfbachkorporation: Tel. 058 228 63 12, stefan.graf@kaltbrunn.ch oder direkt an die Kantonspolizei, Tel. 058 229 52 00 einzureichen.
Die An-/Abmeldefrist für das neue Semester des ordentlichen Musikschulunterrichtes läuft bis 20. Dezember 2023 (Beginn 2. Semester: 5. Feb. 2024). Informationen und alle Formulare der Musikschule finden Sie unter: www.schule-kaltbrunn.ch/musikschule. Die Formulare sind einzureichen an: Schulsekretariat, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn.
Noch nie wurden schweizweit und in der Region Zürichsee-Linth so viele PV-Anlagen gebaut wie aktuell. Die Möglichkeiten sind zahlreich, um PV-Anlagen auf dem eigenen Betrieb zu realisieren.
Wie wird das Solarstrompotenzial auf Flächen von KMU- und Landwirtschaftsbetrieben sinnvoll und wirtschaftlich genutzt? Auf was muss geachtet werden? Um die vielfältigen Möglichkeiten und Erfolgsfaktoren anhand konkreter Objekte aufzuzeigen, führt die Region Zürichsee-Linth in Zusammenarbeit mit der Energieagentur St. Gallen aktuell die Kampagne «Solarstromlösungen für KMU- und Landwirtschaftsbetriebe» durch.
Betriebe, die an der Umfrage zur Kampagne teilgenommen haben, erhalten Entscheidungsgrundlagen für die sinnvolle Nutzung des lokalen Solarpotenzials und Richtofferten von Partnerunternehmen. Die Informationsveranstaltungen stehen allen Interessierten offen, um die vielfältigen Möglichkeiten kennenzulernen.
Partnerunternehmen
Partnerunternehmen sind: Adrian Mettler AG, Benken; Elektrizitätswerk Uznach AG, Uznach; Energieversorgung Schänis AG, Schänis; ezee ENERGY Suisse AG, Weesen; Polyvoltark GmbH, Schmerikon; Iontec GmbH, Benken; Jud Energie AG, Benken
Öffentliche Informationsveranstaltungen
Die Erfolgsfaktoren und Möglichkeiten werden an zwei Informationsveranstaltungen einem breiten Publikum präsentiert. Sie haben zudem die Gelegenheit, mit den Partnerunternehmen direkt ins Gespräch zu kommen:
– 29. November 2023, 19.30 Uhr, Eschenbach SG, Aula Schulhaus Kirchacker
– 7. Dezember 2023, 19.30 Uhr, Schänis, Hofsääli
Auf der Webseite www.zuerichseelinth.ch/projekte werden weitere Details zur Kampagne sowie der Projektbericht publiziert.
Mit dem Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2023 geht die neue Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon in Betrieb. Das Bahnangebot in der Region Zürichsee-Linth wird ausgebaut und das Zusammenspiel von Bus und Bahn optimiert. Damit wird der öffentliche Regionalverkehr für viele Pendlerinnen und Pendler sowie Ausflüglerinnen und Ausflügler noch attraktiver.
Die Politischen Gemeinden in der Region Zürichsee-Linth setzen sich für einen gut funktionierenden Nahverkehr ein. Grundvoraussetzung ist ein optimales Zusammenspiel des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs. Mit dem Doppelspurausbau auf der Bahnlinie Uznach – Schmerikon wurde 2023 eine lange gehegte Forderung der Region Zürichsee-Linth erfüllt und ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung des öffentlichen Regionalverkehrs erreicht. Ab dem Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2023 verkehren zwischen Uznach und Rapperswil neu vier Züge pro Richtung und Stunde – bisher waren es zwei. Dadurch erhalten die Bahnstationen Blumenau (Jona) und Benken neu den Halbstundentakt. Zwei von vier Zügen verkehren zwischen Uznach und Rapperswil mit Halt in Schmerikon und Blumenau; zwei Züge legen keinen Zwischenhalt ein.
Dementsprechend ergeben sich für Schänis und Benken halbstündliche umsteigefreie Bahnverbindungen Richtung Uznach – Rapperswil mit Halt an allen Stationen. Für die Fahrt nach Wattwil – St. Gallen muss in Uznach umgestiegen werden. Bahnreisende von Kaltbrunn nach Rapperswil müssen künftig in Uznach nicht mehr umsteigen. Ebenso erhalten alle Stationen zwischen Rapperswil und Ziegelbrücke eine umsteigefreie Verbindung pro Stunde nach Unterterzen (Talstation Flumserberg) bzw. nach Sargans.
Bessere Anschlüsse zwischen Bus und Bahn
Der Ausbau des Bahnangebots erfordert auch Anpassungen an den Busfahrplänen. Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn werden verbessert und die Anschlusssicherheit optimiert. Zwischen Schmerikon und Uznach verkehren die Busse der Linie 630 nicht mehr nur stündlich, sondern neu im Halbstundentakt. Der Fahrplan wird so gestaltet, dass in Uznach Anschluss von und zu allen Bahnverbindungen (inkl. Voralpenexpress nach Luzern) besteht. Der bisherige Linienast Uznach – Benken wird infolge Taktverdichtung im Schienennetz aufgehoben. Zudem wird der Halbstundentakt von Montag bis Freitag in den Hauptverkehrszeiten auch auf der Buslinie 635 (Benken – Kaltbrunn – Schänis – Ziegelbrücke) eingeführt. Mit der Angebotsverdichtung werden die von der Gemeinde Benken bestellten Schultransporte in den Linienbetrieb integriert. Die Schulzeiten am Nachmittag werden leicht angepasst.
Buslinie 631, die bisher von Rüti ZH via Eschenbach – Neuhaus – Uznach bis Kaltbrunn führte, endet künftig in Uznach. Dafür wird neu die Buslinie 636 eingeführt, die vom Bahnhof Uznach bis Kaltbrunn, Steinenbrücke, führt. Die Verbindung Uznach – Siebnen – Lachen – Pfäffikon SZ (Linie 521) erhält von Montag bis Samstag einen durchgehenden Halbstundentakt. Es entsteht eine umsteigefreie Verbindung von Uznach via Lachen nach Pfäffikon SZ.
Weiterführende Informationen:
www.sbb.ch
www.fahrplanfelder.ch