Aktuelles
Die An-/Abmeldefrist für das neue Semester des ordentlichen Musikschulunterrichtes läuft bis 20. Dezember 2023 (Beginn 2. Semester: 5. Feb. 2024). Informationen und alle Formulare der Musikschule finden Sie unter: www.schule-kaltbrunn.ch/musikschule. Die Formulare sind einzureichen an: Schulsekretariat, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn.
Noch nie wurden schweizweit und in der Region Zürichsee-Linth so viele PV-Anlagen gebaut wie aktuell. Die Möglichkeiten sind zahlreich, um PV-Anlagen auf dem eigenen Betrieb zu realisieren.
Wie wird das Solarstrompotenzial auf Flächen von KMU- und Landwirtschaftsbetrieben sinnvoll und wirtschaftlich genutzt? Auf was muss geachtet werden? Um die vielfältigen Möglichkeiten und Erfolgsfaktoren anhand konkreter Objekte aufzuzeigen, führt die Region Zürichsee-Linth in Zusammenarbeit mit der Energieagentur St. Gallen aktuell die Kampagne «Solarstromlösungen für KMU- und Landwirtschaftsbetriebe» durch.
Betriebe, die an der Umfrage zur Kampagne teilgenommen haben, erhalten Entscheidungsgrundlagen für die sinnvolle Nutzung des lokalen Solarpotenzials und Richtofferten von Partnerunternehmen. Die Informationsveranstaltungen stehen allen Interessierten offen, um die vielfältigen Möglichkeiten kennenzulernen.
Partnerunternehmen
Partnerunternehmen sind: Adrian Mettler AG, Benken; Elektrizitätswerk Uznach AG, Uznach; Energieversorgung Schänis AG, Schänis; ezee ENERGY Suisse AG, Weesen; Polyvoltark GmbH, Schmerikon; Iontec GmbH, Benken; Jud Energie AG, Benken
Öffentliche Informationsveranstaltungen
Die Erfolgsfaktoren und Möglichkeiten werden an zwei Informationsveranstaltungen einem breiten Publikum präsentiert. Sie haben zudem die Gelegenheit, mit den Partnerunternehmen direkt ins Gespräch zu kommen:
– 29. November 2023, 19.30 Uhr, Eschenbach SG, Aula Schulhaus Kirchacker
– 7. Dezember 2023, 19.30 Uhr, Schänis, Hofsääli
Auf der Webseite www.zuerichseelinth.ch/projekte werden weitere Details zur Kampagne sowie der Projektbericht publiziert.
Per 1. Dezember 2023 wird Roger Diethelm als neuer Hauswart das Team Liegenschaftsunterhalt ergänzen. In Bezug auf die Zuteilung der Liegenschaften ergeben sich daraus folgende neuen Zuständigkeiten:
Hauswart | Liegenschaft | Erreichbar |
Eicher Noldi
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Oberstufenzentrum, Ortsmuseum, Schulhausstrasse 12 |
Tel. 055 293 44 03
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Roos Marcel
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Schulhaus Hältli, Hauswiese, am Dorfbach, Sonnenbüel |
Tel. 055 293 44 94
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Bühler Marcel
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MZH Kupfentreff, Kindergarten Hältli, Feuerwehrdepot Grossbreiten, Spielgruppe beim Brändliguet, Spielgruppe Janahof |
Tel. 055 293 44 82
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Diethelm Roger
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Schulhaus Altbreiten, Kindergarten Lohren, Dröschi, Gemeindehäuser 1 und 2, Jugendtreff, Dorfstrasse 11 |
Tel. 055 293 44 95
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Bitte beachten Sie, dass sich auch die Telefonnummern für die Hauswarte ändern.
Besten Dank für die Berücksichtigung.
Mit dem Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2023 geht die neue Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon in Betrieb. Das Bahnangebot in der Region Zürichsee-Linth wird ausgebaut und das Zusammenspiel von Bus und Bahn optimiert. Damit wird der öffentliche Regionalverkehr für viele Pendlerinnen und Pendler sowie Ausflüglerinnen und Ausflügler noch attraktiver.
Die Politischen Gemeinden in der Region Zürichsee-Linth setzen sich für einen gut funktionierenden Nahverkehr ein. Grundvoraussetzung ist ein optimales Zusammenspiel des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs. Mit dem Doppelspurausbau auf der Bahnlinie Uznach – Schmerikon wurde 2023 eine lange gehegte Forderung der Region Zürichsee-Linth erfüllt und ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung des öffentlichen Regionalverkehrs erreicht. Ab dem Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2023 verkehren zwischen Uznach und Rapperswil neu vier Züge pro Richtung und Stunde – bisher waren es zwei. Dadurch erhalten die Bahnstationen Blumenau (Jona) und Benken neu den Halbstundentakt. Zwei von vier Zügen verkehren zwischen Uznach und Rapperswil mit Halt in Schmerikon und Blumenau; zwei Züge legen keinen Zwischenhalt ein.
Dementsprechend ergeben sich für Schänis und Benken halbstündliche umsteigefreie Bahnverbindungen Richtung Uznach – Rapperswil mit Halt an allen Stationen. Für die Fahrt nach Wattwil – St. Gallen muss in Uznach umgestiegen werden. Bahnreisende von Kaltbrunn nach Rapperswil müssen künftig in Uznach nicht mehr umsteigen. Ebenso erhalten alle Stationen zwischen Rapperswil und Ziegelbrücke eine umsteigefreie Verbindung pro Stunde nach Unterterzen (Talstation Flumserberg) bzw. nach Sargans.
Bessere Anschlüsse zwischen Bus und Bahn
Der Ausbau des Bahnangebots erfordert auch Anpassungen an den Busfahrplänen. Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn werden verbessert und die Anschlusssicherheit optimiert. Zwischen Schmerikon und Uznach verkehren die Busse der Linie 630 nicht mehr nur stündlich, sondern neu im Halbstundentakt. Der Fahrplan wird so gestaltet, dass in Uznach Anschluss von und zu allen Bahnverbindungen (inkl. Voralpenexpress nach Luzern) besteht. Der bisherige Linienast Uznach – Benken wird infolge Taktverdichtung im Schienennetz aufgehoben. Zudem wird der Halbstundentakt von Montag bis Freitag in den Hauptverkehrszeiten auch auf der Buslinie 635 (Benken – Kaltbrunn – Schänis – Ziegelbrücke) eingeführt. Mit der Angebotsverdichtung werden die von der Gemeinde Benken bestellten Schultransporte in den Linienbetrieb integriert. Die Schulzeiten am Nachmittag werden leicht angepasst.
Buslinie 631, die bisher von Rüti ZH via Eschenbach – Neuhaus – Uznach bis Kaltbrunn führte, endet künftig in Uznach. Dafür wird neu die Buslinie 636 eingeführt, die vom Bahnhof Uznach bis Kaltbrunn, Steinenbrücke, führt. Die Verbindung Uznach – Siebnen – Lachen – Pfäffikon SZ (Linie 521) erhält von Montag bis Samstag einen durchgehenden Halbstundentakt. Es entsteht eine umsteigefreie Verbindung von Uznach via Lachen nach Pfäffikon SZ.
Weiterführende Informationen:
www.sbb.ch
www.fahrplanfelder.ch
Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde Kaltbrunn die «SBB Tageskarten Gemeinden» an. Die Gemeinde Kaltbrunn verfügt aktuell über ein Tageskontingent von zwei SBB-Tageskarten, die durch die Gemeindeverwaltung zu einem vergünstigten Preis an Interessierte verkauft werden können. Bereits im 2020 hat die Alliance SwissPass die Gemeinden informiert, dass dieses Angebot per Ende 2023 eingestellt wird. Die Nachfolgelösung heisst «Spartageskarte Gemeinde». Die «Spartageskarte Gemeinde» ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das weiterhin exklusiv bei vereinzelten Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich sein wird. Alle teilnehmenden Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Gemeinde mehr eine Spartageskarte Gemeinde gekauft werden. Ausserdem kann die Spartageskarte Gemeinde an alle Personen und nicht mehr nur an die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner verkauft werden. Mit diesen Spartageskarten Gemeinde sind Reisende bereits ab 39 Franken (mit Halbtax) und ab 52 Franken (ohne Halbtax) einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken unterwegs.
Der Gemeinderat hat dieses neue Produkt «Spartageskarte Gemeinde» ebenfalls geprüft und sich nach Abwägung aller Vor- und Nachteile gegen eine Teilnahme an diesem Sparprogramm entschieden. Bereits heute besteht die Möglichkeit «SBB-Spartageskarten» (via SBB-Smartphone-App oder auf sbb.ch/spartageskarte) zu beziehen. Die Preise für diese «SBB-Spartageskarten» beginnen bereits ab 29 Franken (mit Halbtax) und 52 Franken (ohne Halbtax). Das heisst, dass die Kostenersparnis für die Einwohnerinnen und Einwohner zwischen der heutigen «SBB-Spartageskarte» und der künftigen «Spartageskarte Gemeinde» kaum vorhanden ist bzw. die heutigen «SBB-Spartageskarten» je nach Wahl des Datums sogar günstiger bezogen werden können. Der Bezug der bisherigen Tageskarten bei der Gemeindeverwaltung ist noch bis zum 7. Dezember 2023 möglich.
Vom 29. bis 31. August 2025 findet das «Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 Glarnerland+» statt. Ein ESAF wird alle drei Jahre in einer anderen Region der Schweiz durchgeführt, somit nur alle 15 Jahre in der Nordostschweiz. Das «Eidgenössische» ist das grösste wiederkehrende Sportereignis der Schweiz und auch eines der grössten Volksfeste der Schweiz. Hunderttausende Festbesuchende und ein riesiges mediales Echo tragen die Eindrücke dieses friedlichen Zusammentreffens jeweils in die ganze Nation hinaus.
Da das Glarnerland diesen Jahrhundertanlass nicht allein stemmen kann, braucht es die Unterstützung der Nachbarregionen.
Neben der finanziellen Unterstützung durch die drei Glarner Gemeinden, die Sarganserländer Gemeinden sowie die Gemeinden der Region March-Höfe bittet das OK ESAF 2025 Glarnerland+ auch die Gemeinden in der Region Zürichsee- Linth um einen Beitrag. Dieser geht vom Konzept des «Einwohnerfünfliibers» aus, sprich, jede Gemeinde entrichtet einen Beitrag ans ESAF 2025 Glarnerland+ von CHF 5.00 pro Einwohnerin und Einwohner.
Die Region kann über eine längere Zeit eine hohe Wertschöpfung erwirtschaften sowie eine positive touristische Wirkung generieren.
Der Gemeinderat stellt den Organisatoren des ESAF 2025 Glarnerland+ einen Patronats-Beitrag im Umfang von CHF 25 155.00 (5031 Einwohner/-innen Stand 31.12.2022) in Aussicht.
Die Gemeinde leistet seit dem Jahr 2020 auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 120.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung. Einige Kantone und viele Gemeinden im Kanton St. Gallen entschädigen diesen Bereitschaftsdienst an die Familien bzw. direkt an die Hebamme. Eine gesetzliche Grundlage oder schweizweite Regelung fehlt.
Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege für die Familien in Bereitschaft und müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Diese Dienstleistung ist durch die Krankenkassen-Grundversicherung nicht gedeckt.
Der Schweizerische Hebammenverband hat unlängst eine Erhöhung der Warte- und Pikettgelder für Hebammen von pauschal CHF 120.00 auf CHF 150.00 beschlossen.
Ebenso wurde ein neuer Tarif von CHF 220.00 bei ambulanten Geburten (Spitalaustritt innerhalb der ersten 12 h nach der Geburt) eingeführt. Die Gemeinde Kaltbrunn leistet mit sofortiger Wirkung auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 150.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung.
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in letzter Zeit diverse Bauvorhaben ohne Vorliegen einer Baubewilligung und somit illegal angegangen werden. Dies hat Konsequenzen inkl. Bussen zur Folge. Wer vorsätzlich oder fährlässig ohne Baubewilligung baut, von einer Baubewilligung abweicht oder sich nicht an einen Baustopp hält, kann gemäss kantonalem Recht mit Busse bis CHF 30 000 bestraft werden. Zusätzlich ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, eine Verfügung auf Behebung des rechtswidrigen Zustandes zu erlassen, was mitunter bis zum Abriss einer illegal errichteten Baute führen kann und zudem erhebliche Verfahrenskosten nach sich zieht. Der Gemeinderat duldet keine Verstösse gegen geltendes Baurecht und wird fehlbare Bauherren konsequent sanktionieren. Auch wenn eine Baute oder Anlage nach der eigenen Beurteilung keiner Baubewilligung bedarf, ist es empfehlenswert, das zuständige Bauamt über das geplante Bauvorhaben vorab zu informieren und die Baubewilligungspflicht zu klären.