Jahresrechnung 2024
Erfolgsrechnung 2024
Die Erfolgsrechnung 2024 schliesst mit einem Aufwandüberschuss (Defizit) von CHF 1 035 600.10 ab. Gegenüber dem budgetierten Defizit von CHF 1 486 000 entspricht dies einer Besserstellung von rund CHF 450 000. Nebst der hohen Ausgabendisziplin ist die Besserstellung hauptsächlich auf Wertberichtigungen, auf höhere Rückerstattungen von Sozialhilfeleistungen, geringere Beiträge an die Pflegefinanzierung sowie auf nicht ausgeführte bzw. zurückgestellte Projekte und Planungen zurückzuführen. Bedauerlicherweise lagen die Erträge unter den Erwartungen. So resultierten bei den Grundbuchgebühren, Handänderungssteuern, Nachzahlungen bei den Gemeindesteuern sowie bei den Schulgeldern erhebliche Mindereinnahmen.
Investitionsrechnung
Die Bruttoinvestitionen 2024 betrugen CHF 2 372 000. Der Hauptanteil der Ausgaben betraf mit rund CHF 850 000 den Umbau des Werkhofs.
Alterszentrum Sonnhalde
Die Rechnung des Alterszentrum Sonnhalde schliesst mit einem Verlust von CHF 1 047 622.06 ab. Der budgetierte Durchschnitt der Pflegestufe von 4.8 wurde ertragsseitig nicht erreicht. Zudem mussten im 1. Halbjahr 2024 Mitarbeitende durch ein Vermittlungsbüro angestellt werden. Eine Betriebsanalyse sowie der zusätzliche Einsatz der Leitung Pflege ad interim zu Beginn des Jahres waren nicht budgetiert. Die generelle Teuerung der Lebensmittel spiegelte sich beim nicht budgetierten Mehraufwand wider. Zudem wurden per 31. Dezember 2024 sämtliche Gleitzeit- und Feriensaldi abgegrenzt. Zur Deckung des Aufwandüberschusses muss einerseits die Reserve (freie Rücklagen) im Betrage von CHF 979 745.47 vollständig aufgelöst und andererseits ein Verlustvortrag von CHF 67 876.59 bilanziert werden.
Budget 2025
Das Budget 2025 sieht trotz intensiver Überarbeitung einen Aufwandüberschuss von CHF 2 636 200 vor (inkl. Gemeindebeitrag von CHF 600 000 an das Alterszentrum Sonnhalde).
In der Erfolgsrechnung der Gemeinde Kaltbrunn sind rund 60 bis 70 Prozent gebundene Ausgaben, auf welche die Politische Gemeinde keinen Einfluss hat. Gemäss den Richtlinien des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG) sind Bezüge aus dem Fonds für Entwicklung und Infrastruktur nicht mehr im ursprünglichen Sinn möglich. Nach Rücksprache mit der externen Revisionsstelle wird der Fonds zu Gunsten der Erfolgsrechnung zwecks besserer Verwendbarkeit aufgelöst und der Restbetrag nach Verbuchung des Rechnungsergebnisses 2025 in die Ausgleichsreserve gelegt. Das Ergebnis wird aufgrund dieses einmaligen Buchungsvorgangs noch wesentlich verändert bzw. als Gewinn dargestellt. Das operative Defizit bleibt allerdings bestehen.