Die Bürgerschaft – das oberste Organ unserer Gemeinde
Ende März/Anfang April findet die jährliche Bürgerversammlung statt. Die Bürgerschaft ist das oberste Organ der Gemeinde und berät und beschliesst an der Bürger- und Bürgerinnenversammlung die Jahresrechnung, den Voranschlag des Budgets, den Steuerfuss sowie Erlasse und Änderungen der Gemeindeordnung – soweit das Gesetz keine Urnenabstimmung vorschreibt.
Der Gemeinderat kann bei Bedarf auch ausserordentliche Bürgerversammlungen einberufen.
Stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Den Stimmausweis sendet die Gemeindeverwaltung jedem Haushalt vor der Versammlung per Post zu.