Umzug (Zuzug/Wegzug/Adressänderung)
Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.
Zuzüge, Wegzüge und Adressänderungen müssen innert 14 Tagen erfolgen. Dies können Sie persönlich, online (eUmzugCH) oder telefonisch vornehmen.
Dazu benötigen wir die nachfolgenden Unterlagen:
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Schweizer/-innen:
- Heimatschein
- Familienausweis (wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben)
- Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Mietvertrag
Ausländer/-innen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Familienausweis (falls vorhanden) oder Eheschein
- Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Mietvertrag
Bei Zuzug aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton benötigen wir evtl. noch weitere Unterlagen. Auf der Webseite des Migrationsamtes St. Gallen erhalten Sie weitere Informationen.
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
- Schweizer/innen: Ausweisdokument (ID/Pass)
- Ausländer/innen: Ausländerausweis
Ein Wohnungswechsel innerhalb von Kaltbrunn genügt eine Meldung ans Einwohneramt.
Vergessen Sie nicht, bei einem Wohnungswechsel auch folgende Stellen zu informieren:
- Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn EVK, Uznacherstr. 4, Kaltbrunn www.evk.ch
- Adressänderung Fahrausweis/Fahrzeugausweis www.stva.sg.ch
- Umzugsänderung Post www.post.ch
Dienstleistungen
Im Geschäftsverkehr mit Behörden, Banken, Pensionskassen usw. wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. für Vollmachten, Kapitalauszahlungen, Erbschaftsangelegenheiten, Einträge ins Handelsregister oder bei Kirchenaustritt).
Beglaubigung einer Unterschrift
Wir bescheinigen, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in unserer Anwesenheit angebracht oder uns gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter vorsprechen und einen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen können.
Preis: Fr. 15.-- für Einwohner / Fr. 30.-- für Auswärtige
Beglaubigung einer Kopie
Wir bescheinigen, dass die Kopie ein uns vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt. Preis: Fr. 5.-- je Kopie
Mehr zum Thema Beglaubigungen, Legalisationen, Apostillen finden Sie auf der Homepage der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen.