Einbürgerungswesen
Mit der Einbürgerung erhält eine ausländische Person die Schweizer Staatsbürgerschaft. Je nach Voraussetzung gelten verschiedene Verfahren für die Einbürgerung, unter anderem: Wohnsitzdauer, Beherrschung der Landessprache, Kenntnisse zum Staatswesen und die Integration.
Die Gemeindekanzlei führt das Verfahren im Auftrag des Einbürgerungsrats und erteilt Einbürgerungswilligen gerne Auskunft.