Der Dienstleister für alle Steueranliegen
Das Steueramt Kaltbrunn leitet das ganze Verfahren für die Veranlagung und für den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer. Das Amt ist auch für den Bezug der Grundsteuern und der Liegenschaftsabgaben zuständig.
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Ansprechpartner
Steuerveranlagung und Steuerbezug
Die Steuererklärungen werden Anfang Jahr versandt.
Nach dem Eingang der ausgefüllten Steuererklärung überprüft das Steueramt die Angaben der Steuerpflichtigen (Veranlagung) und errechnet den geschuldeten Steuerbetrag. Das Amt stellt Rückfragen, beantwortet Fragen und berät die Steuerpflichtigen.
Für den Kanton St. Gallen gilt die Gegenwartsbesteuerung: Die Veranlagungsperiode stimmt mit der Steuerperiode überein. Sie erhalten eine vorläufige Steuerrechnung. Im Folgejahr, nach Eingang der Steuerklärung, erhalten Sie die definitive Steuerrechnung. Danach wird die Differenz zur provisorischen Rechnung eingefordert. Oder zu hohe Steuerbeträge werden mit offenen Steuern verrechnet oder zurückerstattet.
Die Steuererklärung und die Belege können im Kanton St. Gallen elektronisch eingereicht und hochgeladen werden. Die elektronische Einreichung hilft dem Steueramt, Ihre Deklaration effizient zu bearbeiten. Viele Daten stehen Ihnen für die nächste Steuererklärung wieder zur Verfügung.
Steuerformulare
Das Steueramt stellt allen Steuerpflichtigen Anfang Jahr die Steuererklärung und alle notwendigen Unterlagen zu. Wenn Sie auf das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung verzichten und zusätzliche Formulare benötigen, können Sie diese auf der Homepage des Kantons herunterladen.
Fristverlängerung
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dem Steueramt die Arbeit und erfahren schneller, wie hoch Ihre Steuerbelastung ist. Wenn Sie die Abgabefrist der Steuererklärung nicht einhalten können, bitten wir Sie, die Frist zu verlängern.
Benützen Sie für die Fristverlängerung diesen Link:
Steuerkalkulator
Mit dem Steuerkalkulator können Sie Ihre Steuerbelastung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Direkte Bundessteuer errechnen und den Betrag ausserdem mit umliegenden Gemeinden vergleichen. Zudem können Sie die Steuern für Kapitalleistungen aus Vorsorgeversicherungen, Grundstückgewinn-, Erbschafts- sowie Schenkungssteuern berechnen.
Feuerwehrabgabe
Die Feuerwehr wird durch die Feuerwehrabgabe finanziert. Die Einzelheiten dazu finden Sie im Feuerschutzreglement unter dem nachfolgenden Link:
Das eKonto
Mit dem elektronischen Service-eKonto können Sie Ihr Steuerkonto einsehen. Sie finden darin die Rechnungsbeträge, Zahlungen, Guthaben und Ausstände. Ausserdem können Sie hier Einzahlungsscheine bestellen und vieles mehr.
Sämtliche Möglichkeiten finden Sie unter dem folgenden Link: