Baubewilligungsverfahren
Zuständiges Amt: Bauverwaltung
Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach Art. 136 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1):
Die Bauverwaltung berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch die Bauverwaltung abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert.
Wir wünschen Ihnen für das Bauvorhaben viel Erfolg.
Preis: gemäss Gebührentarif