zurück zur Übersicht

Beglaubigung

Zuständiges Amt: Einwohneramt

Im Geschäftsverkehr mit Behörden, Banken, Pensionskassen usw. wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. für Vollmachten, Kapitalauszahlungen, Erbschaftsangelegenheiten, Einträge ins Handelsregister oder bei Kirchenaustritt).

Beglaubigung einer Unterschrift
Wir bescheinigen, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in unserer Anwesenheit angebracht oder uns gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter vorsprechen und einen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen können.
Preis: Fr. 15.-- für Einwohner / Fr. 30.-- für Auswärtige


Beglaubigung einer Kopie
Wir bescheinigen, dass die Kopie ein uns vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt. Preis: Fr. 5.-- je Kopie


Mehr zum Thema Beglaubigungen, Legalisationen, Apostillen finden Sie auf der Homepage der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen.

Ansprechpartner