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Grenzmutationen

Zuständiges Amt: Grundbuchamt

Wenn Sie beabsichtigen ein Grundstück zu teilen, eine Grundstücksgrenze zu verschieben oder mehrere Grundstücke des gleichen Eigentümers zu vereinigen, bitten wir Sie uns einen Situationsplan mit der geplanten Grenzführung samt Unterschrift des Eigentümers einzureichen. Wir empfehlen, gleichzeitig mit der zuständigen Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen. Anschliessend erteilt das Grundbuchamt dem Grundbuchgeometer aufgrund des eingereichten Situationsplanes den Mutationsauftrag. Beachten Sie bitte, dass ab Erteilung des Mutationsauftrages Gebühren des Geometers anfallen und jegliche weitere Änderung zusätzliche Kosten verursacht.


Für weitere Fragen wenden Sie sich telefonisch an einen Grundbuchverwalter (Tel. 058 228 63 33).

Bei Grenzmutationen werden die Grundbuchgebühren gemäss Gebührentarif für die Grundbuchämter und für die Durchführung der Grundbuchschätzung erhoben.

Grundbuchgeometer:
Lukas Domeisen AG
Burgerrietstrasse 13
8730 Uznach
Tel. 055 286 13 60
uznach@igd.ch
www.igd.ch