zurück zur Übersicht

Steuern

Zuständiges Amt: Steueramt

Das Steueramt leitet das gesamte Verfahren für den Einzug von Steuern gestützt auf die Bestimmungen des
Steuergesetzes. Das Verfahren beginnt mit dem Versand der Steuererkärung.


Nach dem Eingang der Deklarationen überprüft das Steueramt die Angaben der Steuerpflichtigen (Veranlagung) und
errechnet den geschuldeten Steuerbetrag. Es stellt Rückfragen, beantwortet Fragen und berät die Steuerpflichtigen.


Für den Kanton St. Gallen gilt die Gegenwartsbesteuerung, d. h. die Veranlagungsperiode stimmt mit der Steuerperiode
überein. Dieses System bedingt, dass für das aktuelle Steuerjahr nur provisorische Rechnungen erstellt werden können.
Erst im Folgejahr, nach Eingang der Steuerklärung, lässt sich die definitive Steuerschuld errechnen. Die Differenz zur
provisorischen Rechnung wird anschliessend ausgeglichen (Nachrechnung, Rückvergütung).


Als einer der ersten Kantone hat St. Gallen das elektronische Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung möglich
gemacht. Eine Dienstleistung, die heute nicht mehr wegzudenken ist und sehr geschätzt wird. Wir empfehlen Ihnen, die
Steuererklärung auf diese Weise auszufüllen und elektronisch einzureichen. Auf diese Weise helfen Sie uns, ihre
Deklaration möglichst effizient zu bearbeiten. Gewisse Daten stehen Ihnen für die nâchste Veranlagung wieder zur
Verfügung.


Steuerwissen für Jugendliche und Interessierte
Auf www.steuern-easy.ch soll das Thema Steuern näher gebracht werden. Wissensseiten erklären das komplexe
Steuerwesen aut eine eintache Art und Weise

Steuersätze der Gemeinde Kaltbrunn


Online-Dienste
Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend die Nutzungsbedingungen der Gemeinde
Kaltbrunn. Nutzungsbedingungen (doc, 1208.3 kB).

Ansprechpartner