Veranstaltungen
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei
Finden Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichem Grund statt, sind sie an verschiedene Auflagen
gebunden. In diesen Fällen ist das Formular "Veranstaltungsbewilligung" (siehe nachstehende Online-Dienstleistungen)
auszufüllen und der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Für die Vermietung der öffentlichen Räumlichkeiten ist die
Schulverwaltung zuständig.
Wird an einem öffentlichen Anlass eine gastgewerbliche Tätigkeit ausgeübt, ist ein Gastwirtschaftspatent notwendig. Bitte
reichen Sie das ausgefüllte Gesuch spätestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeindekanzlei ein.
Die vier Dorfeingangstafeln an den Standorten Uznacherstrasse, Benknerstrasse, Gasterstrasse und Rickenstrasse bieten
eine gute Möglichkeit, die Bevölkerung auf ihre Veranstaltung aufmerksam zu machen. Sie können die Plakatständer bei der
Abteilung Liegenschaften/Tiefbau reservieren
Online-Dienste
Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend die Nutzungsbedingungen der Gemeinde
Kaltbrunn. Nutzungsbedingungen (doc, 1208.3 kB).