Adressauskunft
Zuständiges Amt: Einwohneramt
Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf das Einwohneramt keine Auskünfte erteilen.
Zuständiges Amt: Einwohneramt
Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf das Einwohneramt keine Auskünfte erteilen.