Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Versicherten sowie von Bund und Kantonen finanziert. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu Rentenkürzungen.
Die Alters- und Hinterlassenenrenten (Altersrenten, Kinderrenten, Waisen- und Witwenrenten) und Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus.
Das ordentliche Rentenalter erreichen Frauen mit 64 Jahren, die Männer mit 65 Jahren. Es ist auch möglich die Altersrente vorzubeziehen oder aufzuschieben.