Bauabnahmegesuch - Schlussabnahme Bauobjekt (mit Bewilligungs-Nr)
Zuständiges Amt: Bauverwaltung
Bei der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig. Die Bauherrschaft ist verpflichtet, der Bauverwaltung unaufgefordert Anzeige zu machen (gemäss Baubewilligung).