Ergänzungsleistungen
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus.
Wir sind Ihre 1. Anlaufstelle für sämtliche Sozialversicherungsfragen und geben Ihnen gerne die für die EL-Anmeldung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Formulare und Merkblätter rund um den Bereich Ergänzungsleistungen finden Sie auch im Online-Schalter der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen.