Erwerbsersatzordnung (EO)
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die jemand im Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst verbringt. Während diesen und gewissen weiteren Dienstleistungen sorgt die Erwerbsersatzordnung für einen Lohnausgleich.