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Feuerwerk abbrennen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Für das Abbrennen von Feuerwerk kann in der Politischen Gemeinde Kaltbrunn keine Bewilligung erteilt werden. Hierfür fehlt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eine Rechtsgrundlage.

Wir laden Sie dennoch ein, uns Ihr Feuerwerk zu melden.

Feuerwerke der Kategorie F4 bedürfen einer Bewilligung der Kantonspolizei, Abteilung SIWAS, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen.

Ansprechpartner