Feuerwerk abbrennen
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei
Für das Abbrennen von Feuerwerk kann in der Politischen Gemeinde Kaltbrunn keine Bewilligung erteilt werden. Hierfür fehlt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eine Rechtsgrundlage.
Wir laden Sie dennoch ein, uns Ihr Feuerwerk zu melden.
Feuerwerke der Kategorie F4 bedürfen einer Bewilligung der Kantonspolizei, Abteilung SIWAS, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen.