Grundbuch - Grundbuchauszug bestellen
Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Der Grunduchauszug gibt Auskunft über folgende Eintragungen: Grundstücksbeschrieb, Eigentum, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten/Grundlasten und Grundpfandrechte. Er kann ohne schriftlichen Interessensnachweis nur dem Grundeigentümer und dem im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger zugestellt werden.