Grundstück - Handänderungsvertrag
Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Der Kauf und Verkauf oder Schenkungen, Tausch, Abtretungen, usw. von Grundstücken ist zwingend über das Grundbuchamt abzuwickeln. Dieses bereitet den entsprechenden Vertrag nach den Wünschen der Vertragspartner vor. Kommt eine definitive Version zustande, findet die amtliche Verschreibung beim Grundbuchamt statt. Der Vertrag über Grundstücke bedarf für seine Gültigkeit zwingend der öffentlichen Beurkundung.
Damit wir den Vertrag so rasch als möglich im Entwurf ausarbeiten können, benötigen wir von Ihnen zahlreiche Angaben. Wir bitten Sie daher, das vollständig ausgefüllte Formular "Auftrag zur Vorbereitung eines Handänderungsvertrags" unterzeichnet zusammen mit allen notwendigen Unterlagen dem Grundbuchamt einzureichen.
Das Grundstück geht mit dem Eintrag ins Grundbuch ins Eigentum des Erwerbers über.