Miet- und Pachtverhältnisse
Zuständiges Amt: Bauverwaltung
Die Schlichtungsstelle ist erste Anlaufstelle für Probleme mit Miet- und Pachtverhältnissen. Sie berät Parteien in einfachen mietrechtlichen Angelegenheiten. Bei komplexen und umfangreichen Problemen wenden sich die betroffenen Personen an die jeweiligen Verbände. Mieter können den Mietverband St. Gallen kontaktieren und für die Vermieter ist der Hauseigentümerverband zuständig.
Die Schlichtungsbehörde versucht zwischen Mieter- und Vermieter, bzw. Pächter und Verpächter eine Einigung herbeizuführen.
Die Schlichtungsbehörde versucht zwischen Mieter- und Vermieter, bzw. Pächter und Verpächter eine Einigung herbeizuführen.