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Personensicherheit bei Veranstaltungen MZH Kupfentreff

Zuständiges Amt: Liegenschaften, Tiefbau

Der Veranstalter ist für die Sicherheit anlässlich einer Veranstaltung verantwortlich. Verschiedene sicherheitsrelevanten
Bedingungen, wie z.B. Freihalten der Fluchtwege, Benutzbarkeit der Fluchtwege, Verwendung der richtigen Dekorationsmaterialien, Aufbewahren der Raucherabfälle etc. müssen eingehalten werden.

Dieses Formular ist rechtzeitig mit den anderen Gesuchen wie z.B. Schulraumbenützung, Gastgewerbepatent für einen Anlass, Tombola- oder Lottoveranstaltung, Schaustellungen und Festhallen, Feuerwerk, Laseranlagen, Schallanlagen, Sonntagsverkauf, Spiellokal, etc. bei der Gemeindekanzlei oder dem Schulsekretariat einzureichen.

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