Pflegefinanzierung
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Am 1. Januar 2011 trat das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Damit änderte sich die Finanzierung der Pflegekosten im Betagten- und Pflegeheim. Weiterhin wird die obligatorische Krankenversicherung einen Anteil an die Pflegekosten leisten. Dieser Anteil wird künftig vom Bund für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt. Neu haben Bewohnerinnen und Bewohner selbst nur noch einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Staat finanziert. Betreuungs- und Aufenthaltskosten werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.