Schätzungskataster: Auszug bestellen
Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Eine Kopie der amtlichen Schätzung können wir nur dem Grundeigentümer und dem im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger zustellen
Zuständiges Amt: Grundbuchamt
Eine Kopie der amtlichen Schätzung können wir nur dem Grundeigentümer und dem im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger zustellen