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Schallanlagen - Gesuch

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Zu hohe Schallpegel können zu irreparablen Schäden am Gehör führen. Der Gesetzgeber hat deshalb Grenzwerte definiert, ab denen besondere Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu ergreifen sind.

Für Veranstaltungen, an denen ein Schallpegel von über 93 dB(A) erzeugt wird, besteht eine Meldepflicht. Dafür steht ein Formular zur Verfügung.

Bitte das Gesuch frühzeitig bei der Gemeindekanzlei einreichen.

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