Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohneramt
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Einwohneramt abmelden.
Wohnortwechsel elektronisch melden
Ab Mittwoch 10. Oktober 2018 12.00 Uhr können Sie in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörde elektronisch über Internet melden.
Auf der Webseite www.eportal.sg.ch können Sie die Plattform eUmzug aufrufen. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss . Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.
Und ausserdem...
Vergessen Sie nicht, bei einem Wohnungswechsel auch die folgenden Stellen zu informieren
- Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn EVK, Uznacherstr. 4, Kaltbrunn, www.evk.ch
- Adressänderung Fahrausweis/Fahrzeugausweis www.stva.sg.ch
- Umzugsänderung Post www.post.ch
- Adressänderung Radio- und Fernsehgebühr www.serafe.ch